Sicherheit im Mischbetrieb: Stapler & Fußgänger gemeinsam im Lager

In vielen Betrieben, insbesondere in Lagern und Produktionsstätten, teilen sich Gabelstapler und Fußgänger denselben Raum. Diese Koexistenz birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Laut Unfallberichten waren in den letzten Jahren bei über 40 % der Unfälle mit Gabelstaplern weitere Personen beteiligt, wobei mehr als 60 % der betroffenen Personen Fußgänger waren.

Das Ziel dieses Artikels ist es, praxisnahe Maßnahmen vorzustellen, die helfen, Unfälle zwischen Staplern und Fußgängern zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Dazu zählen technische Lösungen, organisatorische Maßnahmen und Schulungen, die gemeinsam dazu beitragen, das Unfallrisiko signifikant zu reduzieren.

Gefahrenquellen im Mischbetrieb

In Lagerumgebungen, in denen Gabelstapler und Fußgänger denselben Raum teilen, entstehen verschiedene Gefahrenquellen. Ein Verständnis dieser Risiken ist entscheidend, um geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Bewegungskonflikte: Überlappung von Fußgänger- und Fahrzeugwegen

Ein häufiges Risiko entsteht, wenn Fußgänger und Gabelstapler dieselben Verkehrswege nutzen. Kollisionen können auftreten, wenn Fußgänger plötzlich die Fahrbahn betreten oder Staplerfahrer Fußgänger übersehen. Solche Situationen erfordern klare Verkehrsführungen und strikte Trennung der Wege.

Sichtbehinderungen: Eingeschränkte Sicht durch hohe Regale oder große Lasten

Hohe Regale oder große Lasten können die Sicht sowohl für Gabelstaplerfahrer als auch für Fußgänger erheblich einschränken. Dies erhöht das Risiko von Kollisionen, insbesondere an Kreuzungen oder bei Wendemanövern. Technische Hilfsmittel wie Spiegel oder Kamerasysteme können helfen, die Sicht zu verbessern.

Unachtsamkeit: Ablenkungen und mangelnde Kommunikation

Ablenkungen, wie die Nutzung von Mobiltelefonen, oder mangelnde Kommunikation zwischen Fußgängern und Staplerfahrern erhöhen das Unfallrisiko erheblich.

Das Bewusstsein für diese Gefahrenquellen und die Implementierung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen sind entscheidend, um Unfälle im Mischbetrieb zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

Die Sicherheit im Mischbetrieb von Flurförderzeugen und Fußgängern wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen gewährleistet. Zentrale Vorschriften sind die DGUV Vorschrift 68 und die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für Flurförderzeuge.

DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge

Die DGUV Vorschrift 68 legt verbindliche Anforderungen für den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen fest. Sie umfasst unter anderem:

Betriebsanweisung (§ 5): Der Unternehmer ist verpflichtet, eine schriftliche Betriebsanweisung zu erstellen, die die sichere Handhabung der Flurförderzeuge beschreibt.

Einsatzbedingungen (§ 6): Flurförderzeuge dürfen nur in Bereichen eingesetzt werden, die für ihren Betrieb geeignet sind.

Prüfung und Wartung (§ 37): Flurförderzeuge müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.  

UVV Flurförderzeuge (BGV D27)

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 regelt spezifische Sicherheitsaspekte im Umgang mit Flurförderzeugen:

Betriebsanweisung (§ 5): Wie in der DGUV Vorschrift 68 ist auch hier eine schriftliche Betriebsanweisung erforderlich.

Fahrerausbildung (§ 4): Nur Personen, die eine entsprechende Ausbildung und Unterweisung erhalten haben, dürfen Flurförderzeuge bedienen.

Prüfung (§ 37): Ähnlich wie in der DGUV Vorschrift 68 müssen Flurförderzeuge regelmäßig geprüft werden.  

Zusammenfassung

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Sicherheit im Mischbetrieb zu gewährleisten. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult sind und regelmäßige Prüfungen der Flurförderzeuge durchgeführt werden. Nur so kann das Unfallrisiko minimiert und ein sicherer Arbeitsablauf gewährleistet werden.

Technische Lösungen für mehr Sicherheit

Moderne Technologien bieten effektive Möglichkeiten, die Sicherheit im Mischbetrieb von Gabelstaplern und Fußgängern zu erhöhen. Durch den Einsatz innovativer Systeme können Gefährdungen frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden werden.

Personenerkennungssysteme: Technologien zur Identifikation von Fußgängern in der Nähe

Moderne Personenerkennungssysteme verwenden Kameras und Sensoren, um Personen im Umfeld des Gabelstaplers zu identifizieren. Bei Erkennung eines Fußgängers wird der Fahrer optisch und akustisch gewarnt, um rechtzeitig reagieren zu können.

Akustische und visuelle Warnsignale: Einsatz von Hupen, Blinklichtern und Blaulichtern

Akustische Warnsignale, wie Rückfahrwarner, und visuelle Signale, wie Bluelights oder projizierte Symbole, erhöhen die Sichtbarkeit von Gabelstaplern und machen Fußgänger auf deren Anwesenheit aufmerksam. Ein Beispiel ist der TruckSpot von Linde, der durch Projektion eines Warnsymbols den Fußgänger visuell warnt, ohne zusätzlichen Lärm zu erzeugen.

Der gezielte Einsatz dieser Technologien trägt maßgeblich dazu bei, das Unfallrisiko im Lagerbetrieb zu reduzieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Organisatorische Maßnahmen für mehr Sicherheit im Mischbetrieb

Neben technischen Lösungen spielen organisatorische Maßnahmen eine entscheidende Rolle, um die Sicherheit im gemeinsamen Betrieb von Gabelstaplern und Fußgängern zu gewährleisten. Durch gezielte Planung, Schulung und klare Regelungen können Gefährdungen minimiert und ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen werden.

Zonierung: Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugbereichen

Eine klare Trennung der Verkehrswege für Fußgänger und Flurförderzeuge ist essenziell, um Kollisionen zu vermeiden. Dies kann durch bauliche Maßnahmen wie feste Barrieren oder durch Markierungen erfolgen. Die DGUV Vorschrift 68 fordert, dass Verkehrswege so gestaltet sind, dass eine gegenseitige Gefährdung minimiert wird.

Schulungen: Regelmäßige Unterweisungen für Mitarbeiter zu sicherem Verhalten

Regelmäßige Schulungen sind unerlässlich, um das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken zu schärfen und korrektes Verhalten zu fördern. Die DGUV Vorschrift 68 verlangt, dass alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten oder sich in deren Nähe aufhalten, entsprechend unterwiesen werden. Dies umfasst Themen wie sicheres Fahren, Verhalten bei Gefahrensituationen und die richtige Nutzung von Schutzausrüstung. Darüber hinaus sollten regelmäßige Auffrischungskurse angeboten werden, um das Wissen aktuell zu halten.

Verkehrsmanagement: Planung sicherer Verkehrswege und Geschwindigkeitsbegrenzungen

Ein durchdachtes Verkehrsmanagement trägt maßgeblich zur Unfallvermeidung bei. Dazu gehört die Planung sicherer Verkehrswege, die sowohl für Flurförderzeuge als auch für Fußgänger geeignet sind. Die DGUV Vorschrift 68 empfiehlt, dass Verkehrswege so gestaltet werden, dass eine gegenseitige Gefährdung minimiert wird. Dies kann durch die Einführung von Einbahnstraßenregelungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und klaren Vorfahrtsregelungen erreicht werden.

Die Kombination dieser organisatorischen Maßnahmen mit technischen Lösungen schafft ein sicheres Arbeitsumfeld und reduziert das Risiko von Unfällen im Mischbetrieb erheblich.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Unverzichtbarer Schutz im Mischbetrieb

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) bildet die letzte Schutzbarriere, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um Gefährdungen zu vermeiden. Insbesondere in Bereichen mit Mischbetrieb von Gabelstaplern und Fußgängern ist die richtige PSA entscheidend für die Sicherheit aller Beteiligten.

Warnkleidung: Sichtbarkeit durch reflektierende Kleidung

Warnkleidung erhöht die Sichtbarkeit von Beschäftigten und reduziert das Risiko von Unfällen. Sie ist besonders wichtig in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen und eingeschränkter Sicht. Die DGUV Information 212-016 “Warnkleidung” empfiehlt, dass Warnkleidung in auffälligen Farben wie Signalgelb oder Signalorange mit reflektierenden Streifen versehen sein sollte, um auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar zu sein.

Schutzhelme und Sicherheitsschuhe: Schutz vor Kopf- und Fußverletzungen

Schutzhelme schützen vor Kopfverletzungen durch herabfallende oder umstürzende Gegenstände. Sie sollten den Anforderungen der EN 397 entsprechen und eine gute Passform sowie Belüftung bieten. Sicherheitsschuhe schützen die Füße vor Stößen, Druck und Durchtritt. Die DGUV Regel 112-191 “Benutzung von Fuß- und Knieschutz” beschreibt die Anforderungen an Sicherheitsschuhe, die je nach Gefährdung in verschiedenen Sicherheitsklassen (z. B. S1 bis S5) eingeteilt sind.

Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete PSA bereitzustellen und deren Nutzung sicherzustellen. Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) regelt die Bereitstellung und Nutzung von PSA durch die Beschäftigten. Sie stellt sicher, dass die PSA den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz entspricht und ordnungsgemäß verwendet wird.

Die korrekte Auswahl, Nutzung und Wartung der PSA ist entscheidend, um die Sicherheit im Mischbetrieb zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.

Fazit: Gemeinsame Verantwortung für Sicherheit im Mischbetrieb

Sicherheit im Mischbetrieb von Gabelstaplern und Fußgängern ist eine gemeinsame Aufgabe, die sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter betrifft. Nur durch enge Zusammenarbeit und kontinuierliche Verbesserungsprozesse kann ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleistet werden.

Zusammenarbeit: Gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Mitarbeitern

Laut § 13 Arbeitsschutzgesetz tragen nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Führungskräfte Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Diese Verantwortung kann durch Pflichtenübertragung auf geeignete Personen im Unternehmen delegiert werden, bleibt jedoch beim Arbeitgeber bestehen.

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfordert klare Kommunikation, regelmäßige Schulungen und die Einbindung aller Beteiligten in den Sicherheitsprozess. Führungskräfte sollten als Vorbilder agieren und ein sicheres Verhalten aktiv fördern.

Kontinuierliche Verbesserung: Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen

Die DGUV Vorschrift 1 betont die Notwendigkeit, Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Dies umfasst die regelmäßige Beurteilung von Gefährdungen, die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen und die Dokumentation der Ergebnisse.

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) kann dabei helfen, Sicherheitsprozesse systematisch zu gestalten und kontinuierlich zu optimieren. Die DGUV Grundsatz 311-002 bietet hierfür einen strukturierten Ansatz, der die Integration von Sicherheit und Gesundheit in alle betrieblichen Abläufe fördert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sicherheit im Mischbetrieb nur durch die aktive Mitwirkung aller erreicht werden kann. Durch klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Schulungen und die kontinuierliche Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen schaffen Unternehmen ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beteiligten.

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