Allgemeine Geschäftsbedingungen Roland Müller GmbH, D-54441 Trassem

Lieferungs– und Zahlungsbedingungen

I.         Allgemeines

Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB und auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Telefonische oder mündliche Erklärungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind freibleibend; Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz in D-54441 Trassem. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

II.         Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk, ohne Abzug von Skonto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Verpackungs-, Transport- und Montagekosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen. Bei Zahlungen des Kunden sind wir berechtigt, diese zunächst auf ältere Forderungen sowie auf Zinsen und Kosten anzurechnen, sofern der Kunde keine verbindliche Tilgungsbestimmung getroffen hat.

III.         Lieferung

Lieferfristen und -termine, die von uns genannt werden, sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht – sofern Versendung vereinbart ist oder die Lieferung durch einen Spediteur, Frachtführer oder sonstige beauftragte Person erfolgt – mit der Übernahme der Ware durch das Transportunternehmen oder spätestens mit Verlassen unseres Lagers oder unseres Erfüllungsortes auf den Kunden über. Damit entspricht der Gefahrübergang den Regeln des Versendungskaufs gemäß § 447 BGB. Kommt der Kunde seiner Annahmeverpflichtung nicht nach, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über; etwaige Lager- und Aufbewahrungskosten trägt der Kunde. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, haften wir – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – nur im Rahmen des gesetzlichen Verzugsrechts. Die Haftung für Verzögerungsschäden ist beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, den wir zu vertreten haben; weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.  

IV.         Nichtabnahme eines Kaufgegenstandes

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann die Roland Müller GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt die Roland Müller GmbH eine Nichtabnahmeentschädigung, so beträgt diese 10 % des Kaufpreises. Die Nichtabnahmeentschädigung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Roland Müller GmbH einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

V.         Gewährleistung

1. Neugeräte

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, entweder durch Mangelbeseitigung (Reparatur) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Kunde hat uns für die Nacherfüllung eine angemessene Frist zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Minderung zu. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen: Unsere Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfolgt – unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird und dann jedoch beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Jegliche darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, soweit gesetzlich zulässig. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.  

2. Gewährleistung bei gebrauchten Geräten

Gebrauchte Geräte werden – soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist – unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängel-Gewährleistung verkauft. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden für Sachmängel, die nach Übergabe auftreten, ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig. Ausnahmen vom Gewährleistungsausschluss bestehen jedoch für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso bleibt ein Gewährleistungsanspruch bestehen, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie – auch stillschweigend durch konkrete Zusicherungen – übernommen wurde.  

3. Unsere weitergehende Haftung auf Schadenersatz zu Ziffer 1 und 2 ist ausgeschlossen, insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.

Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Dieser Haftungsausschluss gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, und Erfüllungsgehilfen.

VI.         Reparatur-Bedingungen

Reparaturleistungen werden entsprechend dem vereinbarten Auftrag und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Beanstandungen über Art oder Umfang der Reparatur sind unverzüglich nach Abschluss der Reparatur und Rückgabe des reparierten Gegenstandes schriftlich mitzuteilen.

1. Offensichtliche Mängel: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rückgabe des Reparaturgegenstandes schriftlich zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, begründet dies die Vermutung der Mangelfreiheit, ohne dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden vollständig ausgeschlossen werden.

2. Verdeckte Mängel: Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen nach Rückgabe des Gegenstandes schriftlich anzuzeigen.

3. Nacherfüllung: Im Falle einer berechtigten Mängelrüge wird der Reparaturgegenstand nach unserer Wahl nachgebessert oder erneut repariert. Der Kunde hat uns hierfür die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

4. Haftung: Ansprüche des Kunden aufgrund einer unsachgemäßen oder mangelhaften Reparatur bestehen nur, soweit sie auf unserem Verschulden beruhen oder gesetzlich zwingend nicht ausgeschlossen werden können. Während einer Nacherfüllung oder Bearbeitung durch den Kunden oder einen Dritten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ruhen die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der mangelhaften Leistung, soweit gesetzlich zulässig.

VII.         Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme kann als Rücktritt vom Vertrag gewertet werden; ein gesondertes Rücktrittsrecht bleibt vorbehalten. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, wobei der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen ist. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt seine Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte ab. Vor Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir können jedoch verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen – insbesondere eine Abtretungserklärung in zweifacher Ausfertigung – aushändigt und die Schuldner (Dritten) über die Abtretung informiert.

Datenschutz-Hinweis

Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung und Abwicklung unserer Geschäftsbeziehung, einschließlich der Rechnungsstellung, Lieferung, Zahlungskontrolle und Kundendienstleistungen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags) sowie, soweit erforderlich, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen).

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

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