Arbeitsschutz im Fokus: Qualifizierung für mobile Arbeitsmittel
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Effizienz und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Besonders im Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln wie Gabelstaplern, Hubarbeitsbühnen oder Erdbaumaschinen ist eine fundierte Qualifizierung des Fahr- und Steuerpersonals unerlässlich. Unzureichend geschultes Personal erhöht nicht nur das Unfallrisiko, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen.
Gemäß der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist der Unternehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass nur befähigte Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten betraut werden. Dies umfasst auch die Qualifizierung für den sicheren Betrieb mobiler Arbeitsmittel. Die Vorschrift legt fest, dass der Unternehmer die für bestimmte Tätigkeiten festgelegten Qualifizierungsanforderungen berücksichtigen muss und Mitarbeiter, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen darf.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Qualifizierungsanforderungen für das Fahr- und Steuerpersonal mobiler Arbeitsmittel bestehen, warum diese so wichtig sind und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Was sind mobile Arbeitsmittel?
Mobile Arbeitsmittel sind Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge, die für den Transport von Personen oder Gütern sowie für verschiedene Arbeitsaufgaben eingesetzt werden. Im deutschen Arbeitsschutzrecht werden sie gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel definiert.
Zu den mobilen Arbeitsmitteln zählen insbesondere:
• Flurförderzeuge: Dazu gehören Gabelstapler, Hubwagen und Heberoller, die für den innerbetrieblichen Transport von Lasten auf ebenem Untergrund genutzt werden.
• Kranfahrzeuge: Fahrbare Auslegerkrane, auch als Mobilkrane oder Autokrane bekannt, die zum Heben und Bewegen von schweren Lasten eingesetzt werden.
• Hubarbeitsbühnen: Fahrbare Maschinen, die Personen zu Arbeitsplätzen in der Höhe befördern, beispielsweise Gelenkarm- oder Scherenbühnen.
• Erdbaumaschinen: Dazu zählen Baumaschinen wie Bagger, Radlader oder Planierraupen, die für Erdbewegungsarbeiten auf Baustellen verwendet werden.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Anforderungen an die Qualifizierung von Fahr- und Steuerpersonal mobiler Arbeitsmittel sind klar definiert und dienen dem Schutz der Mitarbeitenden sowie der Rechtssicherheit des Unternehmens. Zentrale Vorschriften sind die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Grundsatz 308-001.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Die DGUV Vorschrift 1 bildet die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland und regelt die Pflichten des Unternehmers sowie der Versicherten. Sie ist für alle Unternehmen verbindlich, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind.
§ 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 besagt:
„Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.“
Dies bedeutet, dass der Unternehmer sicherstellen muss, dass Mitarbeitende für sicherheitsrelevante Tätigkeiten, wie das Bedienen mobiler Arbeitsmittel, entsprechend qualifiziert sind.
DGUV Grundsatz 308-001 – Qualifizierung von Fahr- und Steuerpersonal
Der DGUV Grundsatz 308-001 konkretisiert die Anforderungen an die Qualifizierung von Fahr- und Steuerpersonal für Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler) und legt fest:
• Anwendungsbereich:
• Gilt für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand.
• Nicht anwendbar auf mitgehende Flurförderzeuge oder geländegängige Teleskopstapler.
• Qualifizierung:
• Die Ausbildung erfolgt in drei Stufen:
1. Allgemeine Ausbildung
2. Zusatzausbildung für spezielle Flurförderzeuge und besondere Anbaugeräte
3. Betriebliche Ausbildung
• Jede Stufe schließt mit einer Prüfung ab.
• Die schriftliche Beauftragung des Fahrers ist erforderlich.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Fahr- und Steuerpersonal für den Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln entsprechend qualifiziert ist. Dies dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch der Sicherheit der Mitarbeitenden und der Vermeidung von Haftungsrisiken.
Die Umsetzung der genannten Vorschriften erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Qualifizierungsmaßnahmen. Unternehmen sollten daher regelmäßig Schulungen anbieten und die Qualifikationen ihres Personals überprüfen.
Wer darf ausbilden?
Die Qualifizierung von Fahr- und Steuerpersonal für mobile Arbeitsmittel ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine zentrale Maßnahme zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Dabei spielt die Auswahl und Qualifikation der Ausbilder eine entscheidende Rolle.
Anforderungen an Ausbilder gemäß DGUV Vorschrift 1 § 7 Abs. 1
Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention ist der Unternehmer verpflichtet, bei der Übertragung von Aufgaben darauf zu achten, dass die Mitarbeiter befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Dies schließt die Auswahl geeigneter Ausbilder für die Qualifizierung des Fahr- und Steuerpersonals ein.
Notwendigkeit einer fachlichen Qualifikation und Erfahrung
Ausbilder müssen über eine fundierte fachliche Qualifikation verfügen, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrung umfasst. Dies stellt sicher, dass sie die spezifischen Anforderungen und Gefährdungen der jeweiligen mobilen Arbeitsmittel verstehen und effektiv vermitteln können. Darüber hinaus sollten Ausbilder über didaktische Fähigkeiten verfügen, um die Schulungsinhalte verständlich und praxisnah zu vermitteln.
Verweis auf die TRBS 1116 und deren Bedeutung für die Qualifizierung
Die TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“ konkretisiert die Anforderungen an die Qualifizierung von Fahr- und Steuerpersonal. Sie legt fest, dass Ausbilder eine erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang mit Bezug zu dem jeweiligen Arbeitsmittel nachweisen müssen.
Die TRBS 1116 dient als anerkannte Regel der Technik und ermöglicht es dem Unternehmer, durch deren Einhaltung von einer ordnungsgemäßen Qualifizierung auszugehen. Wird von diesen Vorgaben abgewichen, muss der Unternehmer nachweisen, dass die gewählte Lösung mindestens die gleiche Sicherheit gewährleistet.
Inhalte der Qualifizierung
Die Qualifizierung von Fahr- und Steuerpersonal für mobile Arbeitsmittel ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie umfasst sowohl theoretische als auch praktische Elemente, die sicherstellen, dass die Mitarbeitenden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für einen sicheren Umgang mit den Geräten besitzen.
Theoretische Schulungsinhalte
Im theoretischen Teil der Ausbildung werden den Teilnehmenden grundlegende Kenntnisse vermittelt, die für die sichere Handhabung von mobilen Arbeitsmitteln unerlässlich sind. Dazu gehören:
• Rechtliche Grundlagen: Vermittlung der relevanten Vorschriften und Normen, wie der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und des DGUV Grundsatzes 308-001, die die Anforderungen an die Qualifizierung von Fahr- und Steuerpersonal festlegen.
• Unfallgeschehen: Analyse typischer Unfallursachen und -folgen im Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln, um ein Bewusstsein für Gefährdungen zu schaffen.
• Technische Grundlagen: Aufbau, Funktion und Technik der jeweiligen Arbeitsmittel, einschließlich der verschiedenen Antriebsarten und deren Auswirkungen auf die Bedienung.
• Standsicherheit und Tragfähigkeit: Berechnung und Beurteilung der Standsicherheit sowie der maximalen Tragfähigkeit der Geräte, um Überlastungen und Instabilitäten zu vermeiden.
• Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung und Bewertung potenzieller Gefährdungen im Arbeitsumfeld sowie die Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Praktische Schulungsinhalte
Der praktische Teil der Ausbildung ermöglicht es den Teilnehmenden, die erlernten theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen. Er umfasst:
• Bedienungstraining: Fahr- und Steuerübungen unter realistischen Bedingungen, um ein sicheres Handling der Geräte zu gewährleisten.
• Sicherheitsübungen: Training von Notfall- und Ausweichmanövern, um im Ernstfall schnell und angemessen reagieren zu können.
• Prüfungen: Abschlussprüfungen, die sowohl theoretische als auch praktische Teile enthalten, um die Befähigung der Teilnehmenden zu überprüfen.
Dokumentation und Nachweise
Die ordnungsgemäße Dokumentation der Qualifizierungsmaßnahmen ist für die Rechtssicherheit des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 § 4 müssen Unterweisungen dokumentiert werden. Für die Qualifizierung von Fahr- und Steuerpersonal bedeutet dies:
• Fahrausweis: Ausstellung eines Befähigungsnachweises, der die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung bestätigt.
• Schriftliche Beauftragung: Dokumentation der Zuweisung spezifischer Aufgaben an die ausgebildeten Mitarbeitenden.
• Prüfprotokolle: Festhalten der Ergebnisse der theoretischen und praktischen Prüfungen.
• Unterweisungsnachweise: Dokumentation regelmäßiger Unterweisungen, die mindestens einmal jährlich erfolgen müssen, um die Aktualität der Kenntnisse sicherzustellen.
Diese Dokumentationen dienen nicht nur der internen Nachverfolgbarkeit, sondern auch als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern.
Fortbildungspflicht für Ausbilder mobiler Arbeitsmittel
Die kontinuierliche Fortbildung von Ausbildern ist essenziell, um sicherzustellen, dass sie stets über aktuelles Fachwissen und didaktische Fähigkeiten verfügen. Dies gewährleistet nicht nur die Qualität der Ausbildung, sondern auch die Sicherheit der Mitarbeitenden im Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln.
Empfehlungen zur regelmäßigen Fortbildung von Ausbildern
Die TRBS 1116 empfiehlt, dass Ausbilder für mobile Arbeitsmittel regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Insbesondere für Ausbilder, deren Haupttätigkeit in der Schulung von Fahr- und Steuerpersonal besteht, sollte eine Fortbildung mindestens alle drei Jahre erfolgen. Diese Fortbildungen sollten aktuelle rechtliche Vorgaben, technische Neuerungen und didaktische Methoden umfassen, um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen.
Hinweise auf gesetzliche Vorgaben und Best Practices
Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 sind Unterweisungen, einschließlich der Fortbildung von Ausbildern, zu dokumentieren. Für Ausbilder, deren Haupttätigkeit in der Schulung besteht, empfiehlt es sich, Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig zu dokumentieren und entsprechende Nachweise zu führen. Dies dient nicht nur der Qualitätssicherung, sondern auch der rechtlichen Absicherung des Unternehmens.
Best Practices beinhalten die Teilnahme an anerkannten Fortbildungslehrgängen, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte vermitteln und mit einer Lernerfolgskontrolle abschließen. Solche Fortbildungen sollten von unabhängigen Instituten angeboten werden, um eine objektive Bewertung der Qualifikation zu gewährleisten.
Die regelmäßige Fortbildung von Ausbildern ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Sicherheit und Effizienz im Betrieb. Durch kontinuierliche Weiterbildung können Ausbilder ihre Fachkompetenz und didaktischen Fähigkeiten auf dem neuesten Stand halten und so einen wesentlichen Beitrag zur Unfallverhütung leisten.
Fazit
Die Qualifizierung von Fahr- und Steuerpersonal für mobile Arbeitsmittel ist ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient nicht nur der Sicherheit der Mitarbeitenden, sondern stellt auch sicher, dass Unternehmen ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Durch die Einhaltung der DGUV Vorschrift 1 und der TRBS 1116 können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um mobile Arbeitsmittel sicher zu bedienen. Dies umfasst sowohl theoretische als auch praktische Schulungsinhalte, die regelmäßig aktualisiert werden müssen.
Die Auswahl qualifizierter Ausbilder ist dabei entscheidend. Diese müssen nicht nur über fachliche Kompetenz verfügen, sondern auch in der Lage sein, die Inhalte didaktisch aufzubereiten und praxisnah zu vermitteln. Eine regelmäßige Fortbildung der Ausbilder ist daher unerlässlich, um die Qualität der Schulungen aufrechtzuerhalten.
Unternehmen sollten die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Vermeidung von Unfällen betrachten. Eine gut geschulte Belegschaft trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern auch zur Effizienz und zum Erfolg des Unternehmens.
In diesem Sinne ist es ratsam, die Qualifizierung von Fahr- und Steuerpersonal regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um stets den aktuellen rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden.