Wann sollte ein Fahrauftrag entzogen werden? – Rechtssicherheit für Unternehmen

Der Fahrauftrag ist ein zentrales Element der Arbeitssicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen. Er stellt sicher, dass nur befähigte Personen mit dem Bedienen dieser Maschinen betraut werden, wodurch Unfälle und Schäden im Betrieb vermieden werden können.

Bedeutung des Fahrauftrags für die Sicherheit im Betrieb

Flurförderzeuge wie Gabelstapler oder Schubmaststapler gehören zu den Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen. Ihre unsachgemäße Bedienung kann zu schweren Unfällen führen, die sowohl Personen als auch Sachwerte gefährden. Ein ordnungsgemäß erteilter Fahrauftrag stellt sicher, dass nur ausgebildete und geeignete Mitarbeiter diese Geräte steuern, was die Sicherheit im Betrieb erheblich erhöht.

Rechtliche Grundlagen: DGUV Vorschrift 68 und TRBS 1116

Die rechtlichen Anforderungen an den Fahrauftrag sind in der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ festgelegt. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die:

1. mindestens 18 Jahre alt sind,

2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind,

3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.  

Ergänzend dazu gibt die TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“ weitere Hinweise. Sie konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und legt fest, dass für Arbeitsmittel mit besonderen Gefährdungen, wie Flurförderzeuge, eine besondere Qualifikation und Beauftragung erforderlich sind.  

Diese rechtlichen Grundlagen bilden die Basis für einen sicheren Betrieb und schützen sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Was ist ein Fahrauftrag?

Ein Fahrauftrag ist eine schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers an einen Mitarbeiter, ein Flurförderzeug wie einen Gabelstapler oder Schubmaststapler im Betrieb selbstständig zu steuern. Dieser Auftrag ist gemäß § 7 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ erforderlich, um sicherzustellen, dass nur befähigte Personen mit dem Bedienen dieser Maschinen betraut werden.

Definition und Abgrenzung zur Befähigung

Die Befähigung zum Führen eines Flurförderzeugs umfasst sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung. Gemäß der DGUV Vorschrift 68 muss der Mitarbeiter mindestens 18 Jahre alt sein, für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein sowie seine Befähigung nachgewiesen haben. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch einen Flurförderschein, der die bestandene Prüfung dokumentiert. Die Befähigung ist somit Voraussetzung für die Erteilung eines Fahrauftrags, stellt jedoch nicht automatisch eine Beauftragung dar.

Schriftliche Dokumentation im Fahrausweis

Die schriftliche Beauftragung erfolgt durch einen Fahrausweis, der die Berechtigung des Mitarbeiters zum Führen eines bestimmten Flurförderzeugs dokumentiert. Dieser Ausweis enthält in der Regel Angaben wie den Namen des Mitarbeiters, das Datum der Beauftragung, die Art des Flurförderzeugs sowie die Unterschriften des Arbeitgebers und des Mitarbeiters. Der Fahrausweis dient nicht nur als Nachweis der Beauftragung, sondern auch als Dokumentation der regelmäßigen Überprüfung der Fahreignung des Mitarbeiters.

Ein ordnungsgemäß erteilter Fahrauftrag stellt sicher, dass nur befähigte Personen mit dem Bedienen von Flurförderzeugen betraut werden, was die Sicherheit im Betrieb erheblich erhöht.

Gründe für den Entzug eines Fahrauftrags

Der Entzug eines Fahrauftrags ist eine präventive Maßnahme, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 68 und die TRBS 1116 legen klare Kriterien fest, unter welchen Umständen ein Fahrauftrag zurückgenommen werden sollte.

Fehlende Fahrpraxis

Gemäß der DGUV Vorschrift 68 sollte ein Fahrauftrag zurückgenommen werden, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis nachweisen kann. „Ausreichend“ bedeutet dabei nicht nur eine Mindestanzahl an Fahrten, sondern auch eine angemessene Dauer und Häufigkeit der Einsätze. Ein einmaliges Fahren pro Jahr reicht nicht aus; vielmehr sollte die Fahrpraxis regelmäßig und über längere Zeiträume verteilt sein.  

Die regelmäßige Nutzung eines Flurförderzeugs ist entscheidend, um die erforderlichen Fertigkeiten und das notwendige Sicherheitsbewusstsein aufrechtzuerhalten. Ein längerer Zeitraum ohne Fahrpraxis kann dazu führen, dass der Mitarbeiter die Kontrolle über das Gerät verliert oder Gefahren im Betrieb nicht mehr adäquat einschätzen kann.

Veränderungen in der Eignung/Fitness

Gesundheitliche Veränderungen können die Fahreignung eines Mitarbeiters beeinträchtigen. Einschränkungen in der Beweglichkeit, Sehstörungen oder andere gesundheitliche Probleme können die sichere Bedienung eines Flurförderzeugs gefährden. In solchen Fällen ist eine regelmäßige Eignungsbeurteilung erforderlich, um die Fahrtauglichkeit festzustellen.

Die TRBS 1116 fordert, dass die Beauftragung von Beschäftigten nachvollziehbar erfolgt. Dies bedeutet, dass bei Zweifeln an der Eignung des Mitarbeiters eine ärztliche Untersuchung oder eine andere geeignete Maßnahme zur Feststellung der Fahreignung durchgeführt werden sollte.  

Häufige Unfälle oder Beinaheunfälle

Eine erhöhte Anzahl an Unfällen oder Beinaheunfällen kann ein Indikator für eine mangelnde Fahreignung oder unzureichende Schulung sein. In solchen Fällen ist es notwendig, die Ursachen zu analysieren und gegebenenfalls den Fahrauftrag zu entziehen.

Die TRBS 1116 empfiehlt, bei auffälligem Verhalten oder wiederholten Vorfällen Nachschulungen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies dient nicht nur der Sicherheit des Mitarbeiters, sondern auch dem Schutz anderer Personen im Betrieb.  

Der Entzug eines Fahrauftrags ist eine ernste Entscheidung, die stets auf einer gründlichen Analyse der jeweiligen Situation basieren sollte. Dabei sind sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die spezifischen Gegebenheiten des Betriebs zu berücksichtigen.

Rechtliche Konsequenzen bei unterbliebenem Entzug eines Fahrauftrags

Das Unterlassen des Entzugs eines Fahrauftrags bei Vorliegen entsprechender Gründe kann für den Unternehmer erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Haftungsrisiken für den Unternehmer

Gemäß § 7 der DGUV Vorschrift 68 darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Ein Fahrauftrag muss schriftlich erteilt werden.  

Wenn der Unternehmer von der fehlenden Fahrpraxis eines Mitarbeiters Kenntnis hat oder diese erkennbar ist und dennoch der Fahrauftrag nicht entzogen wird, kann ihm eine Mitverantwortung im Falle eines Unfalls zugeschrieben werden. In einem solchen Fall könnte dem Unternehmer oder seinem Beauftragten ein erheblicher Vorwurf gemacht werden, den Unfall mitverursacht zu haben.  

Darüber hinaus kann das Unterlassen des Entzugs eines Fahrauftrags bei gesundheitlichen Veränderungen oder wiederholten Unfällen zu Haftungsansprüchen seitens der Unfallversicherungsträger oder betroffener Dritter führen.

Bedeutung der Dokumentation und regelmäßigen Überprüfung

Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Fahraufträge und deren regelmäßige Überprüfung sind essenziell, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und Haftungsrisiken zu minimieren. Die DGUV Vorschrift 68 fordert, dass der Unternehmer mit dem Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragt, die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind.  

Die schriftliche Beauftragung sollte Angaben wie den Namen des Mitarbeiters, das Datum der Beauftragung, die Art des Flurförderzeugs sowie die Unterschriften des Arbeitgebers und des Mitarbeiters enthalten. Diese Dokumentation dient nicht nur als Nachweis der Beauftragung, sondern auch als Grundlage für die regelmäßige Überprüfung der Fahreignung des Mitarbeiters.

Eine regelmäßige Überprüfung der Fahreignung sollte in Form von praktischen Fahrübungen und Beurteilungsgesprächen erfolgen. Diese Maßnahmen helfen, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls den Fahrauftrag zu entziehen, bevor es zu einem Unfall kommt.

Durch eine sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Überprüfung kann der Unternehmer seine Verantwortung im Bereich der Arbeitssicherheit wahrnehmen und sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen.

Praktische Empfehlungen für Unternehmen

Um die Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

Implementierung regelmäßiger Überprüfungen der Fahreignung

Gemäß der DGUV Vorschrift 68 und der TRBS 1116 ist es erforderlich, die Fahreignung von Mitarbeitern regelmäßig zu überprüfen. Dies kann durch praktische Fahrübungen, Beurteilungsgespräche oder die Auswertung von Unfall- und Beinaheunfallstatistiken erfolgen. Ein Fahrauftrag sollte entzogen werden, wenn ein Mitarbeiter über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausreichende Fahrpraxis nachweisen kann.  

Integration praktischer Fahrübungen in jährliche Unterweisungen

Die TRBS 1116 empfiehlt, praktische Fahrübungen in die jährlichen Unterweisungen zu integrieren. Dabei sollten nicht nur theoretische Inhalte vermittelt werden, sondern auch praktische Übungen durchgeführt werden, um die Fahreignung der Mitarbeiter zu überprüfen und aufrechtzuerhalten.  

Nutzung von Beurteilungsgesprächen zur Identifikation von Problemen

Beurteilungsgespräche bieten eine Möglichkeit, individuelle Probleme oder Auffälligkeiten im Fahrverhalten zu identifizieren. Diese Gespräche sollten regelmäßig geführt werden, um frühzeitig auf mögliche Gefährdungen reagieren zu können. Sie dienen nicht nur der Identifikation von Problemen, sondern auch der Förderung einer offenen Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten.

Durch die Umsetzung dieser Empfehlungen können Unternehmen die Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen erhöhen und den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Fazit

Die aktive Überwachung der Fahreignung ist für Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Sicherheit im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 68 und die TRBS 1116 legen klare Anforderungen an die Qualifikation und regelmäßige Überprüfung von Mitarbeitern fest, die Flurförderzeuge bedienen.

Ein rechtzeitiger Entzug des Fahrauftrags bei fehlender Fahrpraxis, gesundheitlichen Einschränkungen oder wiederholten Unfällen kann Unfälle verhindern und Haftungsrisiken minimieren. Unternehmen sollten daher regelmäßige Überprüfungen der Fahreignung, praktische Fahrübungen und Beurteilungsgespräche in ihre Sicherheitsstrategie integrieren.

Durch eine konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen tragen Unternehmen nicht nur zur Sicherheit ihrer Mitarbeiter bei, sondern erfüllen auch ihre rechtlichen Pflichten und schützen sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.

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