Gabelstapler fahren: Wie Sie sicher durchstarten

Gabelstapler sind unverzichtbare Helfer in vielen Betrieben – sei es in Lagerhäusern, Produktionsstätten oder auf Baustellen. Doch trotz ihrer Allgegenwart bergen sie erhebliche Risiken: Täglich ereignen sich in Deutschland Unfalle beim Lagern, Be- und Entladen – häufig in Verbindung mit Flurförderzeugen wie Gabelstaplern oder Hubwagen.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat daher oberste Priorität. Eine fundierte Ausbildung der Gabelstaplerfahrer ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden und die Effizienz am Arbeitsplatz zu steigern.

Häufige Missverständnisse rund ums Staplerfahren

Trotz gesetzlicher Vorgaben und klarer Richtlinien gibt es immer wieder Missverständnisse und Unsicherheiten im Umgang mit Gabelstaplern:

„Einmal ausgebildet, immer sicher“: Viele glauben, nach dem Erwerb des Staplerscheins sei keine weitere Schulung notwendig. Tatsächlich ist eine jährliche Unterweisung im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben, um auf betriebliche Besonderheiten und neue Gefährdungen hinzuweisen.

„Ein Pkw-Führerschein reicht aus“: Ein Pkw-Führerschein berechtigt nicht zum Fahren eines Gabelstaplers. Für das Bedienen von Flurförderzeugen ist ein spezieller Nachweis erforderlich.

„Jeder darf Gabelstapler fahren“: Nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine entsprechende Schulung absolviert haben, dürfen Gabelstapler fahren. Ausnahmen gelten nur für Auszubildende unter Aufsicht.

Diese und weitere Missverständnisse können zu gefährlichen Situationen führen. Eine regelmäßige Schulung und klare Kommunikation im Betrieb sind daher unerlässlich, um die Sicherheit aller Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Wer darf Gabelstapler fahren? – Die rechtlichen Voraussetzungen

Das Bedienen eines Gabelstaplers ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch eine rechtliche Verantwortung. Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sind klare gesetzliche Vorgaben definiert.

Mindestalter: 18 Jahre

Gemäß der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ darf der selbstständige Betrieb von Gabelstaplern nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ausnahmen bestehen für Auszubildende unter bestimmten Bedingungen: Sie dürfen Flurförderzeuge zu berufsbezogenen Ausbildungszwecken selbstständig steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt und die Arbeitsaufgabe konkret vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt ist.

Eignung und Tauglichkeit

Neben dem Mindestalter ist die körperliche und geistige Eignung Voraussetzung. Dies umfasst unter anderem ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie die Fähigkeit, schnell und sicher auf Veränderungen im Arbeitsumfeld zu reagieren. In einigen Fällen kann eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich sein, um die Eignung festzustellen.

Besitz eines gültigen Flurfördermittelscheins

Der sogenannte „Staplerschein“ ist der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Schulung, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfasst. Diese Ausbildung muss nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 und des DGUV Grundsatzes 308-001 erfolgen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen entsprechenden Nachweis, der die Befähigung zum sicheren Führen von Gabelstaplern bescheinigt.

Schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber

Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Mitarbeiter nur dann einen Gabelstapler selbstständig bedienen, wenn der Arbeitgeber dies schriftlich anordnet. Diese Beauftragung stellt sicher, dass der Mitarbeiter in die spezifischen Gefährdungen und Arbeitsabläufe des jeweiligen Betriebs eingewiesen wurde und die Verantwortung für die sichere Bedienung des Flurförderzeugs übernimmt.

Die Einhaltung dieser rechtlichen Voraussetzungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Sicherheit aller Beschäftigten im Betrieb.

Was beinhaltet der „Staplerschein“?

Der „Staplerschein“, offiziell als Flurfördermittelschein bekannt, ist in Deutschland die gesetzlich anerkannte Qualifikation zum sicheren Bedienen von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen. Er basiert auf den Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 und des DGUV Grundsatzes 308-001 und setzt sich aus drei wesentlichen Komponenten zusammen: theoretische Ausbildung, praktische Ausbildung und Abschlussprüfung.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse, die für den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen unerlässlich sind. Sie umfasst in der Regel mindestens 10 Lehreinheiten à 45 Minuten und behandelt folgende Themen:

Rechtsvorschriften: DGUV Vorschrift 68, Arbeits- und Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften.

Technische Grundlagen: Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen, Antriebsarten, Lastschwerpunkt, Tragfähigkeit, Standsicherheit.

Gefährdungen im Betrieb: Unfallursachen, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsmaßnahmen.

Verkehrsregeln auf dem Betriebsgelände: Verhalten im innerbetrieblichen Verkehr, Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln.

Diese Inhalte werden häufig in Form von Präsenzunterricht, Online-Schulungen oder einer Kombination aus beiden vermittelt.

Praktische Ausbildung

Die praktische Schulung konzentriert sich auf die Anwendung des erlernten theoretischen Wissens. Sie umfasst in der Regel mindestens 10 Lehreinheiten à 45 Minuten und beinhaltet:

Einweisung am Flurförderzeug: Bedienungselemente, Sicherheitsfunktionen, Sichtkontrolle.

Fahrübungen: Anfahren, Rangieren, Rückwärtsfahren, Kurvenfahren.

Lastenhandling: Aufnehmen, Transportieren, Absetzen, Stapeln von Lasten.

Sicheres Be- und Entladen: Vermeidung von Überlastung, richtige Positionierung der Last.

Die praktische Ausbildung erfolgt unter Anleitung erfahrener Ausbilder und kann je nach Anbieter und Kursform variieren.

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung steht eine kombinierte Abschlussprüfung, die sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil umfasst:

Theoretische Prüfung: In der Regel ein Multiple-Choice-Test mit etwa 50 Fragen, der alle behandelten Themenbereiche abdeckt.

Praktische Prüfung: Durchführung eines vorgegebenen Parcours, bei dem die sichere Handhabung des Flurförderzeugs, das richtige Lastenhandling und das Verhalten im Betrieb überprüft werden.

Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel 45–60 Minuten. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer ihren Flurfördermittelschein, der bundesweit gültig ist und die Befähigung zum sicheren Führen von Gabelstaplern bescheinigt.

Die Ausbildung zum Flurfördermittelschein ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz. Sie stellt sicher, dass alle Fahrer über das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten verfügen, um Flurförderzeuge sicher und verantwortungsbewusst zu bedienen.

Regelungen für unter 18-Jährige

In Deutschland ist das selbstständige Führen von Gabelstaplern gemäß der DGUV Vorschrift 68 grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Für Auszubildende unter 18 Jahren gibt es jedoch eine Ausnahme: Sie dürfen Flurförderzeuge zu berufsbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht steuern.

Ausnahme für Auszubildende: Selbstständiges Fahren unter Aufsicht

Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 ist das selbstständige Steuern von Flurförderzeugen nur Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Flurförderzeuge steuern, wenn dies zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken und unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei gilt das Steuern nicht als selbstständiges Fahren.  

Voraussetzungen: Konkrete Aufgabenstellung, zeitliche und örtliche Begrenzung

Damit Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge unter Aufsicht steuern dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Konkrete Aufgabenstellung: Die jeweilige Arbeitsaufgabe muss beschrieben und vorgegeben werden.

Örtliche und zeitliche Begrenzung: Der Aufsicht führende muss sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages vergewissern.  

Diese Regelung stellt sicher, dass Auszubildende unter 18 Jahren sicher und verantwortungsbewusst mit Flurförderzeugen umgehen können, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu verletzen.

Die Rolle des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt eine zentrale Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten, insbesondere beim Einsatz von Flurförderzeugen wie Gabelstaplern. Diese Verantwortung umfasst die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Bereitstellung von Schulungen und Unterweisungen sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der Befähigungsnachweise.

Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung

Gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln wie Flurförderzeugen die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dies gilt auch für den Einsatz von Gabelstaplern im innerbetrieblichen Verkehr. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten ändern oder neue Gefährdungen bekannt werden. Dabei ist auch der Betriebsrat zu beteiligen, um eine umfassende Gefährdungsbeurteilung sicherzustellen.

Bereitstellung von Schulungen und Unterweisungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig und angemessen zu unterweisen. Dies umfasst insbesondere die Schulung im sicheren Umgang mit Flurförderzeugen. Die Unterweisung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen und bei Änderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien angepasst werden.

Die Inhalte der Unterweisung sollten unter anderem folgende Punkte abdecken:

Gefährdungen im Umgang mit Flurförderzeugen

Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen

Verhalten im Gefahrenfall

Praktische Übungen zur Bedienung von Gabelstaplern

Die Unterweisung kann durch interne oder externe Fachkräfte erfolgen und sollte an die spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst sein.

Dokumentation der Befähigungsnachweise

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen zu dokumentieren. Dies dient nicht nur der Nachweispflicht gegenüber Aufsichtsbehörden, sondern auch der internen Qualitätssicherung. Eine ordnungsgemäße Dokumentation sollte folgende Informationen enthalten:

Datum der Schulung

Name des Teilnehmers

Inhalte der Schulung

Name des Ausbilders

Diese Dokumentation sollte sicher aufbewahrt und bei Bedarf vorgelegt werden können.

Durch die Erfüllung dieser Pflichten trägt der Arbeitgeber maßgeblich dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen sowie eine kontinuierliche Schulung der Beschäftigten sind dabei unerlässlich.

Fazit: Sicherheit geht vor – für alle Beteiligten

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Sie schützt die Gesundheit und das Leben der Mitarbeitenden, fördert ein positives Betriebsklima und trägt maßgeblich zur Effizienzsteigerung bei.

Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Arbeitsschutzgesetze wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 68 bilden den rechtlichen Rahmen für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Ihre Einhaltung schützt Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern, Haftungsansprüchen und Reputationsverlust. Ein strukturierter Arbeitsschutz gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Mitarbeitenden, sondern stärkt auch das Vertrauen in das Unternehmen und dessen Verantwortungsbewusstsein.

Vorteile für Unternehmen

Unfallvermeidung

Durch präventive Maßnahmen und regelmäßige Schulungen können Arbeitsunfälle erheblich reduziert werden. Weniger Unfälle bedeuten weniger Ausfallzeiten, geringere Krankheitskosten und eine höhere Produktivität. Ein sicherer Arbeitsplatz fördert zudem die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden.

Haftungsschutz

Die ordnungsgemäße Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen schützt Unternehmen vor zivilrechtlichen Haftungsansprüchen und Regressforderungen. Ein gut organisierter Arbeitsschutz minimiert das Risiko von Fehlern oder Versäumnissen und gewährleistet die rechtliche Absicherung des Unternehmens.

Effizienzsteigerung

Ein sicherer und gut organisierter Arbeitsplatz trägt zur Effizienzsteigerung bei. Durch die Vermeidung von Unfällen sinken Ausfallzeiten, und die Produktivität steigt. Unternehmen, die Arbeitsschutz ernst nehmen, profitieren von einer höheren Wettbewerbsfähigkeit und einer positiven Außenwirkung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Sicherheit ist kein Selbstzweck, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Unternehmensstrategie. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit schützt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern sichert auch den langfristigen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

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