Regalprüfung nach DIN EN 15635: Sicherheit im Lager gewährleisten

Die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen ist ein essenzieller Bestandteil der Betriebssicherheit in Lager- und Logistikbetrieben. Unabhängig von ihrer Bauart oder Nutzung unterliegen alle gewerblich genutzten Regale der Prüfpflicht gemäß der europäischen Norm DIN EN 15635. Diese Norm legt fest, dass Regale mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden müssen.   

Die Bedeutung dieser Prüfungen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden: Sie dienen nicht nur der Vermeidung von Unfällen und Verletzungen, sondern auch der Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs. Beschädigte oder instabile Regale können zu schweren Unfällen führen, die nicht nur Menschen gefährden, sondern auch zu erheblichen Sachschäden und Betriebsunterbrechungen führen können.

Neben der DIN EN 15635 sind weitere gesetzliche Vorgaben relevant, insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Regel 208-061. Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, während die DGUV Regel 208-061 spezifische Anforderungen an die Prüfung von Regalanlagen stellt. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen die Verantwortung der Arbeitgeber, für die Sicherheit ihrer Arbeitsmittel und damit für den Schutz ihrer Mitarbeiter zu sorgen. 

In diesem Artikel erfahren Sie, warum die Regalprüfung ein unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Sicherheitsstrategie ist und wie Sie durch regelmäßige Inspektionen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch aktiv zur Unfallprävention und Effizienzsteigerung in Ihrem Betrieb beitragen können.

Was ist die DIN EN 15635?

Überblick über die Norm und ihre Zielsetzung

Die DIN EN 15635 ist eine europäische Norm, die spezifische Anforderungen an die Anwendung und Wartung ortsfester Regalsysteme aus Stahl festlegt. Sie dient dem Schutz von Personen und Gütern, indem sie sicherstellt, dass Regalanlagen sicher betrieben und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die Norm definiert dabei Mindestanforderungen an Tragfähigkeit, Stabilität und Sicherheit von Regalsystemen und legt fest, wie diese regelmäßig geprüft und instand gehalten werden müssen.   

Anwendungsbereich und Geltungsbereich

Die DIN EN 15635 gilt für alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl, die gewerblich genutzt werden. Dazu zählen unter anderem Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Durchlaufregale, Einfahrregale sowie mehrgeschossige Regalanlagen. Die Norm ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt und findet Anwendung in Bereichen wie Industrie, Handel, Logistik, Handwerk sowie in Büros und Kultureinrichtungen.   

Ein zentrales Element der Norm ist die Festlegung von Prüfintervallen: Sie schreibt vor, dass eine Regalprüfung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden muss. Zusätzlich ist eine wöchentliche Sichtkontrolle durch geschulte Mitarbeiter vorgesehen.   

Die Einhaltung der DIN EN 15635 ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Beitrag zur Arbeitssicherheit und Effizienz in Lagerbetrieben. Durch regelmäßige Prüfungen können potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und behoben werden, was Unfälle und Schäden verhindert.  

Wer ist prüfpflichtig?

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit der Arbeitsmittel in seinem Betrieb zu sorgen. Dazu zählt auch die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen. Die DIN EN 15635 legt fest, dass ortsfeste Regalsysteme aus Stahl mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden müssen. Zusätzlich empfiehlt die DGUV Regel 108-007 wöchentliche Sichtkontrollen durch geschulte Mitarbeiter. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, diese Prüfungen zu organisieren, durchzuführen und zu dokumentieren.   

Beteiligte Personen: Fachkräfte für Regalprüfung

Die Regalprüfung muss durch eine sogenannte „befähigte Person“ erfolgen. Diese Person verfügt über die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung, um Regalanlagen sicherheitsgerecht zu inspizieren. Die Qualifikation einer befähigten Person wird in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 definiert. Sie umfasst unter anderem eine spezielle Ausbildung zum Regalinspekteur, die Kenntnisse der relevanten Normen und Vorschriften sowie praktische Erfahrung in der Prüfung von Regalsystemen.    

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jeder Mitarbeiter oder jede Fachkraft automatisch als befähigte Person gilt. Die Qualifikation muss nachgewiesen werden, beispielsweise durch entsprechende Schulungen oder Zertifikate. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Regalprüfung fachgerecht durchgeführt wird und die Sicherheit im Betrieb gewährleistet ist.  

Prüfintervalle und Dokumentation

Empfohlene Prüfintervalle

Die DIN EN 15635 legt fest, dass Regalanlagen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden müssen. Diese jährliche Experteninspektion dient der umfassenden Beurteilung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Regalsysteme. 

Zusätzlich empfiehlt die DGUV Regel 108-007 wöchentliche Sichtkontrollen durch geschulte Mitarbeiter. Diese regelmäßigen Checks ermöglichen es, frühzeitig sichtbare Schäden oder Abnutzungserscheinungen zu erkennen und gegebenenfalls sofortige Maßnahmen zu ergreifen. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Prüfintervalle je nach Gefährdungsbeurteilung angepasst werden können. Bei erhöhtem Risiko, beispielsweise durch häufige Anfahrschäden oder besondere Belastungen, sollten die Prüfintervalle entsprechend verkürzt werden.  

Notwendigkeit der Dokumentation und Aufbewahrung

Die Dokumentation der Regalprüfungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentrales Element der Arbeitssicherheit. Sie dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und ermöglicht eine lückenlose Nachverfolgung von durchgeführten Inspektionen und ergriffenen Maßnahmen. 

Jede Prüfung sollte in einem schriftlichen Bericht festgehalten werden, der folgende Informationen enthält:

Datum und Uhrzeit der Prüfung

Name und Qualifikation der durchführenden Person

Festgestellte Mängel oder Schäden

Eingeleitete Maßnahmen oder Empfehlungen

Unterschrift des Prüfers 

Die Aufbewahrungspflicht für diese Dokumentationen beträgt mindestens bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung. Bei durchgeführten Reparaturen oder Änderungen ist es empfehlenswert, die Dokumentation über die gesamte Lebensdauer des Regals aufzubewahren, um jederzeit nachvollziehen zu können, von wem und in welchem Umfang Arbeiten durchgeführt wurden.  

Eine ordnungsgemäße Dokumentation trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern ist auch ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung und zur Minimierung von Haftungsrisiken im Falle von Unfällen oder Schadensfällen.

Prüfumfang und Kriterien

Die Regalprüfung gemäß DIN EN 15635 umfasst eine systematische Überprüfung verschiedener sicherheitsrelevanter Aspekte von Regalsystemen. Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. 

Überprüfung von Stabilität, Tragfähigkeit und Sicherheitseinrichtungen

Im Rahmen der Regalprüfung werden insbesondere folgende Punkte überprüft:

Stabilität der Konstruktion: Es wird geprüft, ob die Regalanlage ordnungsgemäß montiert und verankert ist. Dabei wird auf Verformungen, Risse oder Lockerungen geachtet, die die Standfestigkeit beeinträchtigen könnten. 

Tragfähigkeit: Die zulässige Belastung jedes Regalfeldes wird überprüft, um sicherzustellen, dass sie nicht überschritten wird. Dies umfasst die Kontrolle der Traglasten gemäß den Herstellerangaben und die Einhaltung der maximalen Belastungsgrenzen.  

Sicherheitseinrichtungen: Es wird kontrolliert, ob alle sicherheitsrelevanten Komponenten wie Schutzvorrichtungen, Sicherheitsplaketten und Hinweisschilder vorhanden und in einwandfreiem Zustand sind.

Inspektion auf sichtbare Schäden und Abnutzung

Neben der technischen Überprüfung erfolgt eine visuelle Inspektion, bei der auf folgende Punkte geachtet wird:

Mechanische Beschädigungen: Anfahrschäden, Dellen oder Risse an Regalstützen und -trägern werden dokumentiert. 

Korrosion: Rost oder andere Anzeichen von Korrosion, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen könnten, werden festgestellt.

Abnutzung: Verschleißerscheinungen an beweglichen Teilen oder Verbindungen werden überprüft, um frühzeitig Reparaturen einleiten zu können. 

Sollten während der Prüfung sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, ist gemäß DIN EN 15635 eine sofortige Reparatur oder Instandsetzung erforderlich. Dabei sollten beschädigte Bauteile vorzugsweise durch Originalersatzteile ersetzt werden. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist ein Standsicherheitsnachweis für die reparierte Regalanlage zu erbringen und schriftlich zu dokumentieren. 

Eine regelmäßige und gründliche Regalprüfung nach DIN EN 15635 trägt maßgeblich zur Sicherheit im Betrieb bei und hilft, Unfälle sowie Sachschäden zu vermeiden. 

Maßnahmen bei Mängeln

Die DIN EN 15635 und die DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) legen fest, dass bei festgestellten Mängeln an Regalanlagen unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. 

Sofortige Reaktionen bei festgestellten Mängeln

Wird während der Regalprüfung ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, ist dieser umgehend zu melden, beispielsweise an den Sicherheitsbeauftragten oder die verantwortliche Person im Unternehmen. Die betroffene Regalanlage sollte sofort außer Betrieb genommen und entsprechend gekennzeichnet werden, um Gefährdungen zu vermeiden. 

Reparatur, Ausmusterung oder Ersatz von Regalteilen

Je nach Art und Schwere des festgestellten Mangels sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich:

Reparatur: Kleinere Beschädigungen können unter bestimmten Voraussetzungen repariert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird und die Standsicherheit der Regalanlage nicht beeinträchtigt wird.

Ersatz: Bei schwerwiegenden Schäden oder wenn eine Reparatur nicht möglich ist, müssen die betroffenen Regalteile durch gleichwertige Originalersatzteile ersetzt werden.

Ausmusterung: Sollte ein Regalsystem irreparabel beschädigt sein oder die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden können, ist es aus dem Betrieb zu nehmen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.

In jedem Fall ist nach der Durchführung von Reparaturen oder dem Austausch von Bauteilen eine erneute Prüfung der Standsicherheit erforderlich. Diese sollte durch eine befähigte Person erfolgen und schriftlich dokumentiert werden. 

Eine lückenlose Dokumentation aller festgestellten Mängel, ergriffenen Maßnahmen und durchgeführten Prüfungen ist unerlässlich. Sie dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern auch der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstandards im Unternehmen.

Schlussfolgerung

Die regelmäßige Regalprüfung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen mit Lagereinrichtungen. Sie dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern schützt auch aktiv die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter. Durch systematische Inspektionen lassen sich potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen und beheben, bevor sie zu Unfällen führen können.

Als Arbeitgeber tragen Sie die Hauptverantwortung für die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften. Die Regalprüfung gemäß DIN EN 15635 und der DGUV Regel 108-007 ist dabei ein zentraler Bestandteil Ihrer Pflichten. Indem Sie diese Prüfungen regelmäßig durchführen lassen und dokumentieren, leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit in Ihrem Betrieb und minimieren Haftungsrisiken im Schadensfall.

Diese Website verwendet Cookies, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website erhalten.