Sicherheitsschuhe für Staplerfahrer: Schutz & Komfort vereint

Sicherheitsschuhe sind für Staplerfahrer unverzichtbar – und das nicht ohne Grund. Sie schützen effektiv vor schwerwiegenden Fußverletzungen durch Quetschungen, umfallende oder rollende Lasten. Gerade im Lager- und Logistikbetrieb bestehen täglich Gefahren durch Flurförderzeuge, Paletten und schwere Güter.

Bezug zu DGUV‑Vorschrift und Arbeitgeberpflichten:

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und bei festgestellten Risiken geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt die Bereitstellung der passenden persönlichen Schutzausrüstung (PSA), einschließlich zertifizierter Sicherheitsschuhe. Konkret regelt die DGUV‑Regel 112‑191 („Benutzung von Fuß‑ und Knieschutz“) den Einsatz von Sicherheitsschuhen mit Zehenschutzkappe (Schutzwirkung mindestens 200 Joule und CE‑geprüft nach EN ISO 20345). Für Staplerfahrer wird in der DGUV Fußschutz‑Beispielsammlung ausdrücklich Sicherheitsschuhwerk der Kategorie „S“ empfohlen – besonders bei Tätigkeiten zum Ab- und Umsetzen von Lasten mit Flurförderzeugen.

Unternehmen, die Stapler einsetzen, gewährleisten damit nicht nur rechtliche Compliance, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Minimierung von Unfällen und Ausfallzeiten.

Warum sind Sicherheitsschuhe wichtig beim Staplerfahren?

Schutz vor Quetschungen durch Lasten und Geräte

Staplerfahrer arbeiten täglich in enger Umgebung mit schweren Lasten. Sicherheitsschuhe mit geprüfter Zehenschutzkappe (200 Joule nach DIN EN ISO 20345) bieten einen verlässlichen Schutz – z. B. Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffkappen – und verhindern Quetschungen wirkungsvoll.

Rutschhemmung (SRA, SRB, SRC) für sicheren Stand auf unterschiedlichen Böden

Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle. Sicherheitsschuhe sind nach EN ISO 20345 mit Rutschhemmung zertifiziert:

SRA: getestet auf Keramikfliesen mit Natriumlaurylsulfat

SRB: getestet auf Stahlböden mit Glycerin

SRC: beide Bedingungen kombiniert – ideal im Lager- und Logistikbereich.

Im Bereich Staplerverkehr, wo Böden oft unterschiedlich beschichtet sind oder verschmutzt sein können, schützt eine SRC-Klasse durchgängig vor dem Wegrutschen. Beim neueren Normmodell EN ISO 20345:2022 ist die Basissicherung auf Fliesen (vormals SRA) verpflichtend, die Zusatzprüfung auf Stahlböden wird mit „SR“ gekennzeichnet.

Welche Normen & Schutzklassen sind relevant?

DGUV‑Regel 112‑191 → Normen für Fußschutz in Deutschland

Die DGUV‑Regel 112‑191 (früher BGR 191) legt verbindliche Anforderungen fest, welche Sicherheitsschuhe als PSA gelten. Sie definiert, dass orthopädische Einlagen nur in Schuhe mit gültiger Baumusterprüfung eingesetzt werden dürfen – andernfalls verlieren sie die Konformität mit der Norm EN ISO 20345.

In Deutschland ist diese Regel die Grundlage dafür, welche Schuhe im Arbeitsschutz als „Sicherheitsschuhe“ gelten, insbesondere bei Staplerbetrieb.

EN ISO 20345 / DIN EN 12568

Die europäische Norm EN ISO 20345 (oft auch DIN EN 12568 genannt) beschreibt Sicherheits­schuhe mit Zehenschutzkappe, die mindestens 200 Joule absorbieren müssen. Diese Schutzwirkung ist die Grundvoraussetzung für Sicherheitsschuhe der Schutzklasse „S“, wie sie in der DGUV‑Regel erwähnt sind, genauer definiert von SB über S1 bis S5 (in neuer Norm S7).

SB: Grundschutz erfüllt Stoßkraft, aber ohne Fersenschutz oder Antistatik.

S1: Zusätzlich statische Ableitung, Dämpfung und ölbeständige Sohlen.

S1P / S3: Ideal für Lager und Staplerbetrieb wegen zusätzlichem Durchtrittschutz.

S2 / S3 / S5: Schutz bei Nässe – S3 besonders für Außenbereiche mit Profilsohle.

Zusatzausstattung (nach EN ISO 20345:2022)

Zusätzliche Performance-Merkmale ermöglichen individuelle Auswahl je nach Arbeitssituation:

FO – öl‑ und benzinresistente Laufsohle

P / PL / PS – Durchtrittschutz für spitze Gegenstände (P: metal, PL/PS: nicht-metallisch)

HI – Wärmeisolierung (bei hoher Umgebungstemperatur)

HRO – Widerstandsfähigkeit der Laufsohle bei Kontaktwärme bis 300 °C

WR / WRU / WPA – Wasserdichtheit: WRU für Obermaterial, WPA entspricht WRU neu definiert, WR für Gesamtwasserschutz

A – antistatisch (elektrische Entladung)

E – Energieaufnahme im Fersenbereich (Stoßdämpfung)

weitere optionale Merkmale: CI (Kälteisolierung), I (Isolation), M (Mittelfußschutz), LG (Leiternutzung), SC (Abrieb der Schutzkappe), CR (Schnittfestigkeit).

Bedeutung im Staplerbetrieb

Für Staplerfahrer sind Klassen S3 oder S1P besonders relevant: Die Kombination aus Zehenschutz, antistatischen und ölresistenten Sohlen sowie zusätzlichem Durchtrittsschutz ist unerlässlich. Bei Tätigkeiten im Außenbereich oder bei Feuchtarbeit sollte zusätzlich Wasserdichtigkeit (WR oder WRU) geprüft werden.

Dank der DGUV‑Regel 112‑191 wird sichergestellt, dass orthopädische Anpassungen (z. B. durch Einlagen) den Sicherheitsstandard nicht kompromittieren – so bleibt die Normkonformität erhalten.

Wichtige Merkmale für Staplerfahrer‑Schuhe

1. Rutschfeste Sohlen (SRA, SRB, SRC)

Sichere Sohlen sind essenziell bei Staplerbetrieb – Böden können glatt, ölverschmiert oder verschmutzt sein. Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 bieten geprüfte Rutschhemmung:

SRA – Test auf Keramikfliesen mit Seifenlauge (NaLS)

SRB – Test auf Stahlböden mit Glycerin

SRC – Kombination aus beiden Tests und somit höchstmöglicher Schutz   

Gerade in Lagerhallen ist die SRC-Zertifizierung unverzichtbar, um Stürze und Ausrutscher zu vermeiden. Viele Premium‑Modelle aus der Lager‑ und Logistikbranche erfüllen genau diese Prüfung.

2. Zehenschutzkappe (Stahl, Aluminium, Kunststoff)

Zertifizierte Sicherheitsschuhe besitzen eine geprüfte Schutzkappe, die bei einwirkender Kraft von bis zu 200 Joule Schutz bietet. Ob Stahl, Aluminium oder Kunststoff – jede Variante bietet Schutz, mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen:

Stahl: höchste Belastbarkeit, aber schwerer

Aluminium oder Verbundstoffe: leichter, ideal bei langem Tragen   

Für Staplerfahrer sind solche Zehnkappen gesetzlicher Mindeststandard.

3. Durchtrittsichere Sohle (z. B. Kevlar)

Im Lagerbereich liegt oft spitzes Material (Nägel, Glasscherben), das ohne Schutz die Fußsohle durchdringen kann. Eine durchtrittssichere Zwischensohle – oft aus technischem Gewebe wie Kevlar – schützt zuverlässig.

Die Modelle der Schutzklassen S1P bzw. S3 enthalten standardmäßig diesen Schutz. Für Staplerfahrer ist S3 mit Profilsohle besonders zu empfehlen.

4. Komfort & Passform – tragbar den ganzen Tag

Arbeitsschichten dauern oft acht Stunden – daher ist Bequemlichkeit entscheidend:

Dämpfung: PU- oder EVA-Zwischensohle für angenehmes Gehen und Gelenkschutz

Gewicht: Leichte Modelle (z. B. mit Aluminiumkappen) fühlen sich weniger belastend an   

Ergonomie & Größenvielfalt: Verstellbare Weiten und Fußformen sorgen für besseren Sitz

Luftdurchlässigkeit: Atmungsaktive Futterstoffe oder Membranen verhindern Überhitzung

5. Außenschuhmaterial: Leder & synthetische Alternativen

Robuste und langlebige Obermaterialien sorgen für Schutz und Haltbarkeit:

Glattleder – atmungsaktiv, formanpassend, langlebig bei vielen Einsätzen

Synthetische Materialien (Kunstleder, Nylon, Mikrofaser) – leichter, wasserbeständig, oft chemikalienresistent oder pflegeleicht  

Viele Modelle für Lager/Logistik setzen auf eine Kombination: ein starkes Synthetik-Obermaterial mit atmungsaktivem Futter für bestmöglichen Komfort und Schutz.

Fazit für Staplerfahrer‑Schuhe

Für den Staplerbetrieb sind besonders Schuhe der Kategorien S3 oder S1P sinnvoll:

Rutschfeste, profilierte SRC‑Sohle,

geprüfte Zehenschutzkappe,

Durchtrittschutz,

sowie möglichst leichtes, gut passendes Modell mit Dämpfung

und robustes, bequemes Obermaterial.

Diese Merkmale vereinen Sicherheit, Komfort und Alltagstauglichkeit – essenziell für entspanntes und sicheres Arbeiten auf der Fläche.

Häufige Fragen (FAQ)

Gehören Sicherheitsschuhe zur PSA-Pflicht?

Ja – wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Fußverletzungen durch Einklemmen, Um-/Herabfallen von Lasten, Umkippen von Flurförderzeugen oder spitze Gegenstände möglich sind, müssen Arbeitgeber entsprechende Fußschutz-PSA zur Verfügung stellen. Das umfasst zwingend zertifizierte Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe nach EN ISO 20345 (§ 3 ArbSchG, DGUV‑Regel 112‑191). Arbeitgeber dürfen die Kosten nicht auf Beschäftigte übertragen – Sicherheitsschuhe müssen kostenfrei bereitgestellt werden.

Sind Arbeitsschuhe ausreichend?

Nein. Arbeitsschuhe (Berufsschuhe) ohne Zehenschutzkappe bieten nicht den nötigen Schutz. Nur Modelle der Kategorie Sicherheitsschuh (S) mit geprüftem Zehenschutz, 200 Joule stoßfestigkeit, erfüllen die Anforderungen der DGUV‑Regel 112‑191 und EN ISO 20345. Schutzschuhe (P‑Klasse, 100 Joule) und Berufsschuhe (O‑Klasse, ohne Kappe) reichen im Staplerbetrieb nicht aus.

Welche Rutschhemmung reicht für meinen Lagerboden?

SRA – geprüft auf Keramikfliesen mit Seifenlösung

SRB – geprüft auf Stahlböden mit Glycerin

SRC – Kombination beider Prüfungen – ideal für Logistikbereiche mit unterschiedlichen Bodenbedingungen.

Für Staplerfahrer in Lager- oder Produktionsumgebungen ist SRC-Zertifizierung sinnvoll, da sie gegen beide Rutscharten schützt und somit maximale Sicherheit bietet.

Wie lange halten gute Sicherheitsschuhe im Alltag?

Mindestkontaktzeit des Arbeitgebers: Bereitstellung von mindestens zwei Paar Sicherheitsschuhen je Beschäftigten wird empfohlen, damit diese wechseln und trocknen können.

In der Praxis zeigt die Berufsgenossenschaft einen Richtwert von etwa 1 Jahr bei täglicher Nutzung.

Fazit

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Sicherheitsschuhe sind für Staplerfahrer unverzichtbare PSA: Sie schützen zuverlässig vor Quetschungen, Rutschunfällen und Durchtrittsgefahren durch eine geprüfte Zehenschutzkappe, rutschfeste Sohlen (ideal: SRC) sowie optionalem Durchtrittschutz.   

Die DGUV‑Regel 112‑191 und die Norm EN ISO 20345 / DIN EN 12568 definieren die erforderliche Schutzklasse (S) und damit verbindliche Standards für Sicherheitsschuhe im Arbeitsbereich.  

Besonders geeignet sind Schuhe der Schutzklassen S3 oder S1P, da sie SRC-Zertifizierung, antistatische Sohlen (A), Öl-/Benzinresistenz (FO), Fersendämpfung (E) und Durchtrittschutz (P) kombinieren.   

Komfort und Passform dürfen nicht vernachlässigt werden – nur wenn Arbeitsnehmer:innen ihre Schuhe gern tragen, steigt die Akzeptanz und damit der Schutz.

Pflicht, Sicherheit & Wirtschaftlichkeit

Verpflichtung zur Ausstattung: Arbeitgeber sind nach ArbSchG (§ 5) und DGUV‑Regel 112‑191 verpflichtet, bei Gefährdung durch Staplerbetrieb kostenfrei geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen. Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung legt fest, ob und welche Schutzklasse notwendig ist.   

Sicherheit steigern, Ausfälle senken: Investitionen in geeignete Sicherheitsschuhe zahlen sich: Vermeidung von Unfällen verringert Fehlzeiten.  

Risikoprävention schützt das Geschäft: Durch konsequenten Einsatz von Schutzschuhen lassen sich viele Verletzungen verhindern.  

Motivation durch Vorbildfunktion: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eher motiviert, Sicherheitsschuhe zu tragen, wenn auch Führungskräfte diese nutzen – und wenn sie in die Auswahl eingebunden werden.  

Handlungsempfehlungen für Unternehmer

Gefährdungsbeurteilung durchführen

Schuhe der Schutzklassen S3 oder S1P anschaffen, Mindestanforderungen: SRC-Sohle, FO, A, E, P.

Mehrere Paare pro Person bereitstellen, damit Schuhe trocknen und rechtzeitig ausgetauscht werden können.

Mitarbeiter einbeziehen: Schuhmodelle gemeinsam auswählen – das erhöht die Akzeptanz.

Sicherheitsschuhe sind mehr als gesetzliche Pflicht – sie sind ein entscheidender Beitrag zur Unfallprävention, zum Erhalt der Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen und somit zur Sicherung langfristiger Unternehmensproduktivität. Mit der richtigen Auswahl und konsequentem Einsatz können Sie Arbeitsausfälle minimieren, Unfallkosten senken und ein positives Zeichen für Arbeitssicherheit setzen.

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