Erfolgreich durch die Praxisprüfung zum Staplerschein
Die Praxisprüfung zum Staplerschein bildet den praktischen Teil der Ausbildung zur Bedienung von Flurförderzeugen. In dieser Abschnitt muss gezeigt werden, dass man einen Stapler sicher und kompetent im Einsatz steuern kann. Dies geschieht im Rahmen definierter Übungen – etwa Manövrieren mit Last, Stapeln und Umgebungskontrolle. Erst nach erfolgreicher theoretischer Prüfung und dem Nachweis praktischer Fähigkeiten wird der offizielle Flurfördermittelschein ausgestellt.
Warum das so wichtig ist:
• Sicherheit im Arbeitsalltag: Immer wieder führen Bedienfehler beim Heben, Stapeln oder Manövrieren zum Unfallrisiko – für Fahrer:innen, Kolleg:innen und die Ladung. Die praktische Prüfung zielt darauf ab, Bedienende auf echte Betriebsbedingungen vorzubereiten und Unfallgefahren zu minimieren.
• Gesetzliche Vorgaben: Nach DGUV Vorschrift 68 § 7 Abs. 1 dürfen Unternehmen nur Personen mit entsprechender Qualifikation und schriftlicher Beauftragung Stapler führen lassen. Voraussetzung ist der Nachweis durch Prüfung und Staplerschein. Zudem fordert der DGUV Grundsatz 308‑001 eine fundierte Ausbildung inklusive Praxisprüfung, um sicherheitsgerechtes Verhalten und verkehrssicheres Bedienen zu gewährleisten.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Mindestalter
Nach DGUV Vorschrift 68 § 7 Abs. 1 dürfen Personen nur dann selbstständig Gabelstapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand bedienen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Eine Ausnahme gilt für Jugendliche unter 18 Jahren, z. B. Auszubildende zum Lagerfacharbeiter: Sie dürfen unter fachlicher Aufsicht (mit klar definierten Aufgaben und zeitlicher Begrenzung) Stapler bedienen – es gilt jedoch nicht als selbstständiges Führen.
Nachweis der körperlichen Eignung
Die körperliche Eignung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme. Der DGUV Grundsatz 308‑001 empfiehlt ausdrücklich die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 („Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“). Diese umfasst typischerweise:
• Sehtest
• Allgemeine körperliche und psychische Tauglichkeit
Die Untersuchung ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, aber sie wird von Berufsgenossenschaften als Standard empfohlen und dient zur fundierten Beurteilung der Tauglichkeit.
Schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber
Gemäß DGUV Vorschrift 68 § 7 Abs. 1 muss der Unternehmer schriftlich beauftragen, wer selbstständig einen Gabelstapler fahren darf. Voraussetzungen sind:
1. Mindestalter von 18 Jahren
2. Körperliche Eignung und Ausbildung
3. Nachweis der Befähigung (Staplerschein)
Nur dann darf der Arbeitgeber die Berechtigung erteilen – der Auftrag muss klar nachvollziehbar dokumentiert sein
Inhalte der praktischen Prüfung
Die umfangreiche Praxisprüfung erfolgt am letzten Tag des Staplerschein-Lehrgangs und dauert in der Regel zwischen 20 und 45 Minuten, je nach Prüfungsumfang und eingesetzter Geräteart.
Sicht- & Funktionsprüfung
Zu Beginn muss der Prüfling den Stapler gemäß Sicherheitsanforderungen kontrollieren – typischerweise:
• Reifen: Zustand, Luftdruck, Beschädigungen
• Hydraulikleitungen und Gabelzinken auf Lecks oder Risse
• Bremsen, Lenkung und Betriebszustand (z. B. Batterie, Tank)
• Bedienelemente wie Hupe, Licht, Warnsignal
• Lastdiagramm prüfen: Tragfähigkeit und Schwerpunktverteilung richtig interpretieren
Diese Prüfverfahren sollen sicherstellen, dass der Stapler vor Fahrtantritt verkehrs‑ und betriebs‑sicher ist.
Fahr- und Stapelübungen auf Parcours
Im zweiten Prüfungsteil werden praxisnahe Übungen absolviert. Dazu zählen:
• Manövrieren in engen Gassen oder Slalom
• Fahren vorwärts und rückwärts mit und ohne Last
• Last aufnehmen, transportieren und kontrolliert stapeln
• Engpässe, Tordurchfahrten, Wendemanöver unter realen Bedingungen
Ziel ist es, typische Szenarien des Lagerbetriebs möglichst fehlerfrei und umsichtig zu meistern – Sicherheit im Umgang mit Last, Rücksicht auf Umgebung und korrekte Verkehrsregeln im Betrieb spielen eine zentrale Rolle.
Ablauf am Prüfungstag
1. Theoretische Schulung & Prüfung
Der Prüfungstag beginnt mit der theoretischen Schulung, bei der rechtliche Vorgaben, technische Grundlagen und Sicherheitsregeln vermittelt werden. Anschließend folgt die schriftliche Theorieprüfung, in der Wissen in der Regel über Multiple‑Choice-Fragen nachgewiesen musst. Dieser Teil muss bestanden sein, bevor man zur praktischen Prüfung zugelassen wird.
2. Praktische Einweisung & Prüfung
Nach Abschluss der Theorieunterweisung bekommst man eine Einweisung am Stapler: Man lernst das Fahrzeug kennen und kann üben, bevor die eigentliche Prüfung startet. Die praktische Prüfung wird von einer fachkundigen Person abgenommen und dauert je nach Prüfungsszenario etwa 20–45 Minuten.
3. Prüfung bestanden: Scheinübergabe
Wenn man sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil erfolgreich absolviert hat, erhältst man den Staplerschein bzw. Fahrausweis als persönlichen Qualifikationsnachweis. Dieser ist bundesweit gültig – allerdings nur für den betrieblichen Einsatz auf firmeneigenem Gelände.
4. Tipp für deinen Prüfungstag
Viele Ausbildungsstellen verlangen ein Passfoto und einen Lichtbildausweis, um das Dokument zu erstellen. Auch wenn ein biometrisches Passbild rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird es häufig verwendet.
Typische Prüfungsfehler & Prüfungs‑Tipps
Häufige Fehler bei der Sichtprüfung
• Rund-um-Check ausgelassen oder unvollständig: Reifen, Hydraulik, Bremsen oder Licht nicht korrekt kontrolliert → Punktabzug oder direktes Scheitern
• Lastdiagramm falsch interpretiert – falsche Traglastannahme führt zu Unsicherheit im Handling
• Funktion von Hupe, Licht oder Signalhorn nicht geprüft – Sicherheitsausrüstung nicht genutzt
Fokus auf ruhige und sichere Fahrweise
• Fahren mit zu hoch angehobener Last (während der Bewegung) ist ein häufiger sicherheitsrelevanter Fehler – führt oft zum Nichtbestehen
• Plötzliche Lenkbewegungen, unsauberes Absetzen der Last– wirken unsicher und erhöhen die Unfallgefahr
• Geschwindigkeit zu hoch, Rückwärtsfahren ohne Blick nach hinten – Beachtung von Schrittgeschwindigkeit & direkter Sicht ist wichtig
Die praktische Staplerscheinprüfung verlangt nicht nur technisches Können, sondern vor allem sicheres, überlegtes Handeln – von der vollständigen Sichtprüfung über vorausschauende Fahrweise bis hin zu Routine in engen Situationen. Wer dabei souverän, ruhig und durchdacht agiert, hat gute Chancen, die Prüfung erfolgreich zu bestehen.
Rechtliches & Weiterbildung
Gültigkeit des Staplerscheins & jährliche Unterweisung
Der Staplerschein ist in Deutschland grundsätzlich lebenslang gültig: Wer die theoretische und praktische Prüfung einmal erfolgreich bestanden hat, bleibt berechtigt, Stapler zu führen – auch ohne regelmäßige Verlängerung.
Wichtig: Unabhängig von der Dauer der Gültigkeit ist mindestens einmal jährlich eine betriebliche Unterweisung vorgeschrieben – gesetzlich geregelt durch die DGUV Vorschrift 68 und das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG).
Die Unterweisung dient der Auffrischung rechtlicher Grundlagen, Sicherheitsmaßnahmen, Gefahrenerkennung und den betrieblichen Arbeitsweisen. Sie muss dokumentiert und vom Arbeitgeber organisiert werden.
Wird diese Unterweisung versäumt, bleibt zwar der Schein formal gültig – die Fahrberechtigung im Betrieb kann jedoch bis zur Nachholung ausgesetzt werden. Rechtlich und versicherungsrechtlich gilt man dann als nicht mehr befähigt.
Warum das wichtig ist
• Arbeitsrechtlich & versicherungstechnisch relevant: Die regelmäßige Unterweisung sichert Versicherungsschutz und minimiert Haftungsrisiken. Ohne sie kann der Arbeitgeber die Fahrberechtigung entziehen.
• Betriebliche Sicherheit gewährleisten: Gerätespezifika, Lagerstruktur, Verkehrswege und Anweisungen im Betrieb werden gezielt vermittelt und verbessern die Unfallprävention.
Der Staplerschein ist zwar unbegrenzt gültig, aber nur in Kombination mit jährlich wiederkehrenden Sicherheitsunterweisungen und betrieblich abgestimmten Einweisungen bleibt die Fahrberechtigung stets gültig und rechtskonform. Solche Maßnahmen sind essenziell, um den sicheren und regelkonformen Einsatz von Gabelstaplern im Unternehmen sicherzustellen.
Fazit
Ein Staplerschein wird durch einen kombinierten theoretischen und praktischen Lehrgang erworben. Die Ausbildung endet mit zwei Prüfungen: einer schriftlichen Theorieprüfung und einer praktischen Prüfung, in der der sichere Betrieb eines Gabelstaplers demonstriert werden muss. Wenn beide Teile bestanden sind, wird der Fahrausweis ausgestellt. Zusätzlich ist dafür gesorgt, dass die erforderliche jährliche Unterweisung stattfindet und bei Gerätewechsel oder Arbeitsplatzwechsel eine betriebliche Einweisung erfolgt. Diese Kombination stellt sicher, dass der Fahrer sowohl fachlich als auch praktisch immer auf dem aktuellen Stand ist.
Der Staplerschein ist nicht nur Pflicht, sondern eine wertvolle Investition – er sichert eine sichere Bedienung, eröffnet berufliche Chancen und ermöglicht verantwortungsbewusstes Handeln im Betrieb.