Staplerfahrer werden: Voraussetzungen und Tipps
Warum es sich lohnt, Staplerfahrer zu werden
Der Beruf des Staplerfahrers bietet attraktive Vorteile: Die Einstiegshürden sind vergleichsweise niedrig – ein gültiger Staplerschein genügt oft – und der Bedarf in der Logistikbranche ist hoch. Gerade weil der Fachkräftemangel spürbar ist, sind Staplerfahrer stark gefragt, wodurch Sie sich gute Chancen auf stabile Anstellung und regelmäßiges Einkommen sichern können.
Zudem ist dieser Beruf dynamisch und vielseitig: Sie übernehmen Verantwortung für den innerbetrieblichen Warenfluss, koordinieren die Ein- und Auslagerung von Gütern und bedienen moderne Lagertechnik. Für Menschen mit technischem Interesse und räumlichem Verständnis bietet diese Tätigkeit eine spannende Kombination aus Bewegung, Präzision und Planung.
Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen und Inhalte
• Gültiger Staplerschein (Flurfördermittelschein): Pflicht für jede Tätigkeit mit dem Gabelstapler im Betrieb.
• Mindestalter und Beauftragung: In der Regel mindestens 18 Jahre alt. Unter bestimmten Bedingungen (z. B. in der Ausbildung) ist der Einsatz auch unter 18 möglich, aber nur unter direkter Aufsicht. Zudem ist eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber erforderlich.
• Körperliche und geistige Eignung: Geprüft meist über eine G25-Untersuchung, insbesondere Seh- und Hörvermögen, Reaktionsfähigkeit, koordinative Fähigkeiten sowie gesundheitliche Fitness.
• Persönliche Voraussetzungen: Dazu zählen räumliches Vorstellungsvermögen, technisches Verständnis, Verantwortungsbewusstsein und ein ausgeprägtes Sicherheitsdenken – besonders wichtig im Umgang mit schweren Lasten und Staplergeräten.
• Ausbildung & Inhalte: Die Staplerschein-Ausbildung umfasst Theorie (Unfallverhütung, Rechtsgrundlagen) sowie Praxis (Fahrtraining, Lastenhandling).
Gesetzliche Grundlagen
Gültiger Staplerschein nach DGUV Vorschrift 68 & DGUV Grundsatz 308‑001
Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ ist der Einsatz von Gabelstaplern im Betrieb klar geregelt: Nur wer geeignet, ausreichend ausgebildet und schriftlich beauftragt ist, darf eigenständig ein Flurförderzeug mit Fahrerstand oder Fahrersitz steuern.
Der DGUV Grundsatz 308‑001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ ergänzt dies: Er legt den rechtlichen Rahmen für die Staplerschein-Ausbildung fest. Teilnehmer müssen Theorie und Praxis absolvieren, eine Prüfung bestehen und erhalten anschließend einen Qualifikationsnachweis (Staplerschein) sowie ein zusätzlich verpflichtendes Qualifikationszertifikat.
Diese Unterlagen (Staplerschein + Qualifikationszertifikat) bilden die Grundlage, auf der Arbeitgeber die schriftliche Beauftragung erteilen dürfen. Nur so kann der gesetzliche § 7-Auftrag in Kraft treten.
Kein kaufmännischer oder beruflicher Hintergrund zwingend erforderlich
Ein kaufmännischer oder beruflicher Abschluss ist für den Erwerb des Flurfördermittelscheins nicht Voraussetzung. Entscheidend ist alleine die erfolgreiche Schulung gemäß DGUV Grundsatz 308‑001 mit abschließender Prüfung und Nachweisführung. Vorkenntnisse, Berufsausbildung oder ein kaufmännischer Hintergrund sind rechtlich nicht erforderlich und kein Bestandteil der gesetzlichen Vorgaben.
Damit ist auch der Einstieg für Quereinsteiger und Branchenfremde denkbar unkompliziert: Wer die Staplerschein-Ausbildung durchläuft, die Prüfung besteht und den Qualifikationsnachweis erhält, kann ohne Vorbildung als Staplerfahrer tätig werden.
Altersanforderung & Beauftragung
Mindestalter für den Staplerschein
• Regelalter 18 Jahre: Für den selbstständigen Erwerb eines Staplerscheins gemäß DGUV Vorschrift 68 ist ein Mindestalter von 18 Jahren zwingend vorgeschrieben.
• Ausnahmen unter 18: Minderjährige dürfen im Rahmen ihrer Berufsausbildung – z. B. als Fachlagerist oder Lagerfachkraft – unter fachlicher Aufsicht Flurförderzeuge bedienen. Diese Tätigkeiten gelten nicht als eigenständiges Führen, dürfen örtlich und zeitlich begrenzt eingesetzt werden (maximal etwa drei Monate). Während der Ausbildung kann der Staplerschein oft schon ab 16 erlangt werden, sofern eine verantwortliche Ausbilder‑Person anwesend ist.
Schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber (Fahrauftrag)
• Seit der DGUV Vorschrift 68 (§ 7 Abs. 1) ist eine schriftliche Beauftragung Voraussetzung, damit ein Fahrer ein Flurförderzeug eigenständig bedienen darf – das gilt sowohl für Stapler mit Fahrersitz als auch Mitgänger‑Stapler.
• Mit der Einführung der TRBS 1116 (März 2023) wurde diese Pflicht auch für kraftbetriebene Mitgänger‑Flurförderzeuge umfassender geregelt: Betriebsanweisungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Mündliche Beauftragung reicht nicht mehr aus.
• Der Fahrauftrag beschreibt den konkreten Arbeitsbereich, die zugelassenen Arbeitsmittel sowie die Tätigkeiten. Er muss handlungsanleitend sein und bleibt gültig, bis er aktiv entzogen wird.
Zusammenfassung:
Nur Personen ab 18 Jahren (bzw. unter 18 in Ausbildung und unter Aufsicht) dürfen Stapler bedienen. Darüber hinaus ist laut DGUV und TRBS 1116 ein schriftlicher Fahrauftrag erforderlich – auch für Mitgänger-Stapler –, der klar dokumentiert, wer, womit und wo fährt.
Körperliche und geistige Eignung
G25‑Arbeitsmedizinische Vorsorge zur Seh-, Hör- und Reaktionsprüfung
Die sogenannte G25-Untersuchung – heute formal als arbeitsmedizinische EFSÜ („Eignungsuntersuchung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) bezeichnet – dient der Feststellung, ob Bewerber gesundheitlich in der Lage sind, Stapler im Alltag zu bedienen. Diese Untersuchung umfasst in der Regel:
• Sehtests (Ferne, Nähe, Farb- und räumliches Sehen, Gesichtsfeld, Blendungsempfindlichkeit)
• Hörtests, um wichtige akustische Signale wahrzunehmen
• Reaktionsfähigkeit sowie Beweglichkeit der Gliedmaßen
• Je nach Bedarf: Blutdruck-, Blut- oder Urintests zur Risikoabschätzung (z. B. bei Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes)
Obwohl gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, wird diese Untersuchung seitens Arbeitgebern meist verlangt – denn gemäß DGUV Vorschrift 68 (§ 7) müssen Beschäftigte geeignet und ausreichend ausgebildet sein. Der G25-/EFSÜ-Test ist der etablierte Weg, diese Eignung sicher und dokumentiert nachzuweisen.
Ein Mediziner führt die Untersuchung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durch. Das Ergebnis muss dem Beschäftigten mitgeteilt werden, und bei Zweifel an der Eignung darf der Einsatz mit dem Stapler nicht erfolgen.
Geschicklichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Sicherheitsverständnis gefordert
Neben dem rein körperlichen Test sind auch geistige und charakterliche Fähigkeiten essenziell:
• Geistige Eignung: Fähigkeit, technische und physikalische Zusammenhänge zu verstehen, Situationen einzuschätzen und entsprechend zu handeln (z. B. bei Lastverteilung, Fliehkräften, Kippgefahr).
• Charakterliche Eignung: Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, umsichtiges Handeln und konsequente Umsetzung von Sicherheitsvorschriften – besonders im Umgang mit schwerem Gerät und potenziellen Gefahrenbereichen.
• Geschicklichkeit & Präzision: Staplerfahrer müssen Lasten sicher und präzise bewegen, räumlich denken, aufmerksam sein und dabei sorgfältig bleiben. Ein guter Sinn für Sicherheitsaspekte ist zwingend notwendig.
Ausbildung & Prüfung
Anbieter: TÜV, DEKRA, IAG & Co.
Staplerscheine werden deutschlandweit von verschiedenen akkreditierten Stellen ausgestellt. Zu den bekanntesten gehören:
• TÜV (z. B. TÜV Süd, TÜV Nord) und DEKRA, die Seminare bundesweit anbieten
• Zertifizierte IAG-Ausbildungsbetriebe der DGUV – spezialisiert auf Flurförderzeuge
• Freiberufliche Ausbilder und überbetriebliche Sicherheitsdienste
• Gabelstapler-Hersteller und Händler, wie Linde oder Toyota, die eigene Schulungen anbieten
Damit ist der Einstieg flexibel: Sie können bequem Kurse in Ihrer Region wie z. B. Trier, Mainz oder Koblenz absolvieren.
Ablauf: Theorie & Praxis
1. Dauer & Umfang
• DGUV empfiehlt mindestens 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, verteilt auf 3–5 Tage
• Bei anerkanntem Vorwissen sind 2‑Tages-Kurse mit 16 Stunden möglich
2. Theorie
• Grundlagen: Technik, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, rechtliche Vorschriften, Verkehrsregeln im Lager
3. Praxis
• Einweisung am Gerät, erste Fahrübungen, Lasten handhaben, Sicherheitskontrollen, Verhaltensregeln
4. Prüfung
• Theorieprüfung: Schriftlicher Multiple‑Choice-Test
• Praxisprüfung: Individuelles Fahr & StapelTraining mit standardisierten Aufgaben
5. Ergebnis & Bescheinigung
• Bei bestehen erhalten Sie den Staplerschein (Flurfördermittelschein) als Nachweis der Ausbildung
Gültigkeit & jährliche Unterweisung
• Lebenslange Gültigkeit: Der Staplerschein verfällt nicht und erfordert keine regelmäßige Neuprüfung
• Jährliche Unterweisung: Pflicht nach DGUV Vorschrift 68 – mindestens einmal jährlich, um aktuelle Sicherheitsstandards zu vermitteln
• Folge bei Versäumnis: Der Schein bleibt gültig, doch ohne Unterweisung dürfen Arbeitgeber den Einsatz ausschließen
Zusammenfassung
• Anbieter: TÜV, DEKRA, Hersteller – deutschlandweit verfügbar.
• Kursdauer: 2–5 Tage je nach Vorkenntnissen.
• Prüfung: Kombination aus theoretischem Multiple‑Choice-Test und praktischer Fahrprüfung.
• Gültigkeit: Staplerschein lebenslang – jedoch jährliche Sicherheitsunterweisung vorgeschrieben.
Persönliche Fähigkeiten & Soft Skills
Räumliches Vorstellungsvermögen, Konzentration, Stressresistenz & Teamfähigkeit
• Räumliches Vorstellungsvermögen: Staplerfahrer müssen präzise erkennen, wie Paletten und Lasten platziert und manövriert werden – besonders in engen Gängen oder bei Hochregalbetrieb. Diese Fähigkeit ermöglicht effizientes und sicheres Arbeiten im Lageralltag.
• Konzentration & Stressresistenz: In Stoßzeiten oder bei kurzfristigen Aufträgen ist ein ruhiger, fokussierter Geist entscheidend. Staplerfahrer müssen mehrere Vorgänge gleichzeitig überwachen – etwa Umfeld, Technik und Lastverhalten und selbst bei Druck ruhig bleiben.
• Teamfähigkeit & Kommunikation: Der Job ist eingebettet in logistische Prozesse. Zusammenarbeit mit Kommissionierern, Lagerleitern oder LKW-Fahrern ist alltäglich – klar kommunizieren und kooperativ handeln ist daher unerlässlich.
Diese persönlichen Eigenschaften machen aus einem Staplerschein-Besitzer einen kompetenten und nachhaltigen Staplerfahrer. Der Beruf verlangt mehr als technische Ausbildung – er verlangt charakterliche und kognitive Fähigkeiten.
Fort‑ & Weiterbildungsmöglichkeiten
Spezialisierung: Zusatzqualifikationen für besondere Staplerarten
• Hochregal‑, Schubmast‑, Seiten‑ und Teleskopstapler: Für diese Spezialgeräte sind oft DGUV-zertifizierte Zusatzschulungen erforderlich – nicht bereits durch den Standard-Staplerschein abgedeckt. Beispielsweise regelt der DGUV Grundsatz 308‑009 die Teleskopstapler-Schulung inklusive rechtlicher Grundlagen, praktischer Handhabung und physikalischer Aspekte wie Standsicherheit.
• Weitere Zusatzqualifikationen wie ADR für Gefahrgut, Regalprüfung oder Einsatz im Kühlhausbetrieb sind je nach Branche gefragt und erhöhen Ihre Einsatzmöglichkeiten und Marktwert.
Aufstiegspfade: Von Staplerfahrer zur Führungskraft
• Fachkraft für Lagerlogistik: Nach dem Staplerführerschein kann eine fachliche Aufstiegsqualifikation erfolgen. Diese befähigt zur Mitarbeit in Lagerverwaltung, Bestandskoordination oder Warendisposition.
• Aufstiegsweiterbildungen wie Logistikmeister, Fachwirt für Logistiksysteme oder Betriebswirt Logistik eröffnen Karrierepfade in Teamleitung, Prozessoptimierung und strategischer Logistikplanung.
Die Tätigkeit als Staplerfahrer ist weit mehr als ein Job im Lager – sie kann der Einstiegspunkt sein für eine vielseitige Karriere im Logistikbereich. Ob technische Spezialisierung mit Hochregal- oder Teleskopstaplern, firmeninterne Weiterentwicklung oder internationale Perspektiven – mit Motivation und gezielten Qualifikationen eröffnen sich vielfältige Formen des beruflichen Aufstiegs.
Fazit & praktische Tipps für Einsteiger
Kernanforderungen im Überblick
• Staplerschein und rechtliche Grundlagen: Der Flurfördermittelschein gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308‑001 ist die unverzichtbare Basis. Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Prüfungen.
• Gesundheitliche und persönliche Eignung: G25-Untersuchung (Seh-, Hör- und Reaktionstests), Verantwortung, technisches Verständnis, Konzentrationsfähigkeit und Sicherheitsbewusstsein sind essenziell.
• Soft Skills: Räumliches Vorstellungsvermögen, Stressresistenz, Teamfähigkeit sowie Sorgfalt im Umgang mit Technik und Lasten sind unerlässlich.
Vorbereitung & Auswahl der Ausbildungsstelle
1. Kursanbieter gezielt auswählen
Wähle einen Anbieter wie TÜV, DEKRA oder in deiner Region (z. B. Rheinland-Pfalz) mit akkreditierter DGUV-Zertifizierung.
2. Informiere dich über Ablauf und Umfang
Kurse dauern meist 2–5 Tage mit ca. 20 Unterrichtseinheiten.
3. Gesundheit vorher checken
Plane für deine Bewerbungsphase eine arbeitsmedizinische Untersuchung (G25), um deine körperliche und geistige Fitness frühzeitig zu bestätigen.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich als Minderjähriger fahren?
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Rahmen einer Berufsausbildung unter strenger Aufsicht Gabelstapler bedienen – jedoch nicht selbstständig. Das bedeutet: der Staplerführerschein (§ 18) kann erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres erworben werden. Minderjährige Azubis dürfen nur temporär und befristet fahren, wenn eine volljährige Person sie beaufsichtigt und die Tätigkeit Teil der Ausbildung ist (DGUV Vorschrift 68, Durchführungsanweisung).
Muss der Kurs jährlich aufgefrischt werden?
Der Staplerschein selbst ist lebenslang gültig – sofern er einmal erfolgreich erworben wurde.
Allerdings schreibt die DGUV Vorschrift 1 (§ 4) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12)** eine jährliche Unterweisung aller Staplerfahrer vor. Diese dient der Sicherheit und Auffrischung rechtlicher wie technischer Inhalte, in der Regel innerhalb der Arbeitszeit und mit Dokumentation der Teilnahme.
Was ist der Unterschied zum öffentlichen Straßeneinsatz?
Ein Staplerschein berechtigt ausschließlich zur Nutzung von Flurförderzeugen im betriebsinternen Bereich, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Für Gabelstapler als Fahrzeuge im Straßenverkehr gelten zusätzliche Anforderungen (bspw. Verordnung FeV, Zulassung nach Klasse L/T, Bremsen, Licht etc.) und ggf. eine Fahrerlaubnis für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist erforderlich – diese fällt nicht unter den betrieblichen Staplerschein.
Möchte man etwa zur Be- oder Entladung öffentliche Wege nutzen, ist meist eine spezielle Genehmigung nötig, die lokal erteilt wird – diese liegt nicht im Verantwortungsbereich des Standard-Staplerführerscheins.
Wer bezahlt den Kurs?
Rein rechtlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Staplerkurs zu übernehmen – jedoch zahlen viele Unternehmen die Ausbildung vollständig oder anteilig, häufig verbunden mit einer Rückzahlungsklausel bei Kündigung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.