So bereiten Sie sich optimal auf eine BG‑Prüfung vor

Eine Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft (BG) ist keine willkürliche Maßnahme, sondern eine zentrale Kontroll- und Beratungsinstanz. Sie stellt sicher, dass Betriebe aktiv zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren beitragen. Hintergrund ist der gesetzliche Auftrag der BG, Prävention wirksam durchzusetzen und Arbeitsplätze sicher zu gestalten.

Rolle der BG als Unfallversicherungsträger (§ 17 SGB VII, § 21 ArbSchG, Unfallverhütungsvorschriften)

Nach § 17 SGB VII sind die Unfallversicherungsträger verpflichtet, die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu überwachen und gleichzeitig beratend zur Seite zu stehen. Ihre Prüf- und Anordnungsbefugnisse, wie das Betreten von Betriebsflächen und Einsehen betrieblicher Unterlagen, sind ausdrücklich gesetzlich verankert.

Gleichzeitig verpflichtet § 21 ArbSchG den Unternehmer zur aktiven Mitwirkung – etwa durch die Duldung von Prüfungen und Umsetzung der Arbeitsschutzrichtlinien.

Die rechtliche Basis bilden zudem die Unfallverhütungsvorschriften (UVV bzw. DGUV Vorschriften): verbindliche Regeln, die für jeden Beschäftigten sicherheitsrelevante Verhaltensweisen, Prüfzyklen und Verantwortlichkeiten vorschreiben, und deren Nichtbeachtung Bußgelder nach sich ziehen kann.

Ziel dieses Beitrags ist es, Ihnen eine strukturierte und praxisnahe Anleitung zur Verfügung zu stellen. Mit einem klaren Fahrplan, konkreten Checklisten und hilfreichen Tipps möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie Prüfungen gelassen entgegenblicken und in eine echte Chance für betriebliche Optimierung verwandeln können.

Hintergrund & Gründe einer BG‑Prüfung

Gesetzlicher Auftrag der BG zur Kontrolle und Prävention

Die Berufsgenossenschaft (BG) hat gemäß § 17 SGB VII die gesetzliche Pflicht, in Betrieben die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und zur Erste Hilfe zu überwachen – gleichzeitig unterstützt sie beratend.

Dieser gesetzliche Auftrag wird flankiert durch die Befugnisse der Aufsichtspersonen (§ 19 SGB VII): Sie dürfen Betriebe betreten, Anlagen prüfen, Unterlagen einsehen und Anordnungen zur Gefahrenabwehr erlassen. Darüber hinaus sind Unfallverhütungsvorschriften (UVV bzw. DGUV-Vorschriften) verbindlich für alle Mitgliedsbetriebe. Sie konkretisieren die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und ermöglichen der BG, bei Nichteinhaltung Bußgelder zu verhängen .

Mögliche Auslöser einer BG‑Prüfung

BG-Prüfungen erfolgen nicht nur auf Verdacht – häufig liegen bestimmte Auslöser zugrunde:

– Routinekontrollen

Als präventive Maßnahme finden regelmäßige, unangekündigte Betriebsbesichtigungen statt, um die nachhaltige Umsetzung von Sicherheitssystemen und eine Präventionskultur im Betrieb sicherzustellen.

– Unfall im Betrieb

Nach einem Arbeitsunfall analysiert die BG Ursachen, überprüft Dokumentation und Schutzmaßnahmen und sorgt dafür, dass Mängel zeitnah behoben werden.

– Beschwerden durch Beschäftigte oder Dritte

Meldungen über Sicherheitsmängel oder gefährliche Situationen können eine Prüfung auslösen – die BG prüft Meldungen ernsthaft und initiativ.

– Bauliche Veränderungen oder neue Arbeitsmittel

Wenn neue Maschinen, Prozesse oder bauliche Umbauten eingeführt werden, prüft die BG deren Sicherheit, Dokumentation und arbeitsmedizinische Begleitung – im Zuge der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG).

– Branchenspezifische Schwerpunktprüfungen

Die BG kann gezielte Aktionstage oder Schwerpunktkampagnen veranstalten, z. B. zu Themen wie Chemikaliensicherheit, Demontagearbeiten oder Starkstromanlagen. Diese werden häufig angekündigt und betreffen bestimmte Branchen.

Rechtliche Grundlagen & Ablauf

Rechtliche Basis: SGB VII, ArbSchG, UVV

Die gesetzliche Grundlage für BG-Prüfungen ist eng mit dem Arbeitsschutzrecht verknüpft:

§ 17 SGB VII verpflichtet die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (also die BG) zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zum Unfall- und Gesundheitsschutz sowie zur Beratung der Betriebe.

§ 21 ArbSchG regelt die Mitwirkungspflichten der Arbeitgeber: Sie müssen Prüfungen dulden, relevante Unterlagen bereitstellen und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV/DGUV-Vorschriften) sind verbindlich für alle Mitgliedsbetriebe. Sie konkretisieren staatliche Arbeitsschutzregeln, schreiben Prüfzyklen, Verhaltensrichtlinien und Verantwortlichkeiten vor und ermöglichen der BG, bei Verstößen Bußgelder zu verhängen.

Typischer Ablauf in 5 Phasen

Der Prüfungsprozess gliedert sich häufig in fünf strukturierte Phasen:

1. Ankündigung

Die BG kündigt einen Prüfungstermin an, um Unternehmende auf die Vorbereitung vorzubereiten. In manchen Fällen erfolgt die Prüfung unangekündigt.

2. Vorgespräch

Im Vorgespräch werden Unterlagen wie Gefährdungsbeurteilungen, Schulungsnachweise, Prüfprotokolle (z. B. für Arbeitsmittel, elektrische Anlagen) und Betriebsanweisungen durchgesprochen. Ziel ist es, Klarheit über die Dokumentenlage und den Prüfungsumfang zu schaffen.

3. Begehung

Die Prüfer begehen die Betriebsstätten, kontrollieren Arbeitsplätze, Maschinen und organisatorische Abläufe. Dabei prüfen sie konkret die Einhaltung der UVV und anderer Vorschriften – etwa zur Gefährdung von Beschäftigten durch technisches, organisatorisches oder chemisches Risiko .

4. Nachbesprechung & Mängelprotokoll

Im Abschlussgespräch werden Beobachtungen, festgestellte Mängel und empfohlene Maßnahmen besprochen. Ein detailliertes Protokoll dokumentiert alle Punkte und benennt Fristen sowie Verantwortliche.

5. Nachkontrolle & Maßnahmenumsetzung

Nach Ablauf der Frist überprüft die BG, ob die geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Betriebe müssen die Mängelbehebung nachweisen – andernfalls drohen Sanktionen.

Welche Punkte & Gefährdungsarten werden geprüft?

• Mechanische, elektrische, chemische, Brand-/Explosionsrisiken u.v.m.

BG-Prüfer konzentrieren sich auf alle relevanten Gefährdungsquellen im Betrieb:

Mechanisch: Gefahren durch bewegliche Maschinenteile, Quetsch- und Schnittstellen – z. B. bei Pressen, Kränen, Flurförderzeugen.

Elektrisch: Risiken aus elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln – etwa durch fehlerhafte Isolierungen, defekte Leitungen oder ungeprüfte Elektrogeräte.

Chemisch: Umgang mit Gefahrstoffen, Lagerung, persönliche Schutzausrüstung und Unterweisungen sind entscheidend – oft geprüft im Rahmen der Gefahrstoffverordnung.

Brand‑/Explosionsrisiken: Besondere Aufmerksamkeit für Zündquellen, Lagerung leicht- oder hochentzündlicher Stoffe und geschützte Bereiche (TA Luft, TRBS 1201 Teil 1).

Weitere Gefährdungsklassen: thermisch (Hitze/Kälte), Ergonomie (Lastheben, Monotonie), physikalisch (Lärm, Vibration, Strahlung), biologisch (Schimmel, Bakterien in Lüftungssystemen) – abhängig von Branche und Tätigkeit.

Regelmäßige technische Prüfungen nach BetrSichV / TRBS

Die BG überprüft insbesondere, ob die regelmäßigen Prüfungen technischer Betriebsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchgeführt wurden:

Arbeitsmittel wie Maschinen, Werkzeuge, Flurförderzeuge, Aufzüge, Druckbehälter und elektrische Installationen.

Prüfarten umfassen

Sichtkontrollen (täglich oder vor Nutzung)

Funktionskontrollen

Fachtechnische (wiederkehrende) Prüfungen durch befähigte Personen gemäß § 14 BetrSichV und TRBS 1201/1203.

Typische Prüfzyklen (TRBS 1201 Anhang 4):

Flurförderzeuge, Hebebühnen, Kräne, Pressen: mindestens jährlich.

Elektrische Anlagen: ortsfest alle 4 Jahre, nicht-ortsfest z. B. Kabeltrommeln alle 6 Monate (Baustelle) bzw. jährlich.

Explosionsschutz-Anlagen und überwachungsbedürftige Anlagen: spezifische Intervalle je nach Risikoklasse.

Die BG stellt sicher, dass ein Prüfbuch geführt wird – mit dokumentierten Prüfintervallen, Prüfpersonen, Ergebnissen, Mängeln und Fristen. Fehlen hier Nachweise, können Bußgelder drohen sowie Anordnungen zur sofortigen Nachprüfung.

Welche Dokumente & Unterlagen müssen bereitliegen?

Für eine reibungslose BG‑Prüfung sollten Sie folgende Dokumente vollständig und griffbereit vorhalten:

Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen müssen sämtliche Gefährdungen im Betrieb erfassen, daraus Maßnahmen ableiten und sowohl Verantwortliche als auch Termine festlegen. Auch Messprotokolle (z. B. zu Lärm, Gefahrstoffen) sowie die Überprüfung der Wirksamkeit sind zu dokumentieren. Diese Unterlagen können digital oder in Papierform geführt werden – wichtig ist allein die Nachweisbarkeit der systematischen Durchführung.

Prüfberichte (Arbeitsmittel, Elektro, Brandschutz)

Alle Prüfungen technischer Anlagen müssen durch befähigte Personen gemäß BetrSichV und TRBS erfolgen – z. B. für Arbeitsmittel, elektrische Betriebsmittel und Brandschutzeinrichtungen. Die Ergebnisse werden in detaillierten Prüfberichten dokumentiert – mit Datum, Prüfername, Ergebnis, festgestellten Mängeln und Fristen. Ergänzend dazu sind Sicht-, Funktions- und Hauptprüfungen (UVV‑Prüfungen) nach DGUV‑Richtlinien notwendig.

Unterweisungsnachweise & Betriebsanweisungen

Gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 4 müssen Arbeitnehmer mindestens jährlich und bei Bedarf (z. B. nach Unfällen, neuen Arbeitsmitteln) unterwiesen werden. Diese Unterweisungen sind zu dokumentieren – mit Datum, Thema, beteiligten Personen und Unterschriften der Teilnehmenden. Betriebsanweisungen aus der Gefährdungsbeurteilung (z. B. für Maschinen oder Gefahrstoffe) sind ebenfalls beizulegen.

Prüfbucheinträge nach BetrSichV / DGUV Vorschrift 1

Ein vollständiges Prüfbuch dokumentiert wiederkehrende Prüfungen und Kontrollen technischer Einrichtungen: Art der Prüfung, Zeitraum, Prüfer und Ergebnisse. Es fungiert als zentrales Nachweisdokument und muss Behörden bei Bedarf vorgelegt werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen chronologisch und zentral abgelegt sind – idealerweise digital mit berechtigtem Zugriff. So reagieren Sie schnell, wenn die BG konkret nach einzelnen Prüfungen, Unterweisungen oder Updates an Gefährdungsbeurteilungen fragt.

Fünf-Schritte–Vorbereitung: Checkliste

Um sich optimal auf die nächste BG‑Prüfung vorzubereiten, empfiehlt sich eine strukturierte Vorgehensweise. Die folgende Checkliste hilft dabei, alle relevanten Aspekte systematisch abzuarbeiten:

1. Organisatorisch: Prüfungstermin festlegen, Ansprechpartner benennen

Prüfungstermin koordinieren: Vereinbaren Sie den Termin mit der zuständigen Berufsgenossenschaft. Beachten Sie, dass in einigen Fällen auch unangekündigte Prüfungen möglich sind.

Ansprechpartner festlegen: Bestimmen Sie eine verantwortliche Person für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung. Diese sollte mit den relevanten Unterlagen vertraut sein und als Schnittstelle zur BG fungieren.

2. Dokumente aktualisieren: Gefährdungsbeurteilungen (nach 7‑Schritte‑Modell der BGW), Prüfpläne, Unterweisungen

Gefährdungsbeurteilungen: Überprüfen und aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilungen gemäß dem 7‑Schritte-Modell der BGW. Dieses Modell umfasst:

1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

2. Gefährdungen ermitteln

3. Gefährdungen beurteilen

4. Schutzmaßnahmen festlegen

5. Schutzmaßnahmen umsetzen

6. Wirksamkeit prüfen

7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Prüfpläne: Stellen Sie sicher, dass alle technischen Prüfungen (z. B. an Maschinen, elektrischen Anlagen, Flurförderzeugen) gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt und dokumentiert sind.

Unterweisungen: Überprüfen Sie, ob alle erforderlichen Unterweisungen durchgeführt und dokumentiert wurden. Dies umfasst sowohl sicherheitsrelevante Schulungen als auch spezifische Einweisungen zu Arbeitsmitteln und Gefährdungen.    

3. Technische Kontrolle: Sicht-, Funktions- und Hauptprüfungen (Flurförderzeuge, Elektro) nach TRBS & DGUV

Sichtprüfungen: Führen Sie Sichtprüfungen an allen relevanten Arbeitsmitteln durch, um offensichtliche Mängel oder Beschädigungen zu identifizieren.

Funktionsprüfungen: Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen.

Hauptprüfungen: Stellen Sie sicher, dass alle Hauptprüfungen gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt und dokumentiert sind.

4. Betriebsrundgang simulieren: Interne Audits, Checklisten durchspielen, Ordnung & Sauberkeit

Interne Audits: Führen Sie simulierte Betriebsbegehungen durch, um Schwachstellen im Arbeitsschutz zu identifizieren.

Checklisten: Nutzen Sie Checklisten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte der Arbeitssicherheit abgedeckt sind.

Ordnung & Sauberkeit: Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Lagerung von Materialien und eine saubere Arbeitsumgebung, um potenzielle Gefährdungen zu minimieren. 

5. Team schulen: Prüfungsablauf & Fragen klären, auch Ersthelfer oder Sicherheitskräfte einbeziehen

Schulung: Informieren Sie alle relevanten Mitarbeiter über den Ablauf der BG‑Prüfung und deren Aufgaben während der Prüfung.

Fragen klären: Beantworten Sie offene Fragen und klären Sie Unsicherheiten im Vorfeld.

Einbindung: Beziehen Sie auch Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte und andere relevante Personen in die Vorbereitung ein, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Was am Prüfungstag passiert

Am Tag der Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft (BG) folgt der Ablauf in der Regel einem strukturierten Drei-Phasen-Modell: Vorgespräch, Begehung und Nachbesprechung. Eine offene und kooperative Haltung sowie die Begleitung durch verantwortliche Personen sind dabei entscheidend. 

Ablauf der Betriebsbegehung

1. Vorgespräch

Zu Beginn erfolgt eine gemeinsame Besprechung, in der der Prüfer der BG stichprobenartig die Gefährdungsbeurteilungen einsehen kann.

Es wird über aktuelle Themen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gesprochen, wie z. B. Arbeitsunfälle, Neuerungen in den Vorschriften oder branchenspezifische Schwerpunkte.

Auch die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten sowie die Bestellung von Aufsichtspersonen können thematisiert werden.    

2. Begehung

Im Anschluss erfolgt der praktische Teil der Prüfung: die Begehung des Betriebs.

Dabei verschafft sich der Prüfer der BG einen Eindruck von der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen vor Ort.

Es wird überprüft, ob die Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis eingehalten werden und ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Der Prüfer darf sich in Ihrem Betrieb frei bewegen, Räume betreten und Personen zur Situation befragen.   

3. Nachbesprechung

Am Ende der Begehung erfolgt eine Nachbesprechung, in der die Ergebnisse zusammengefasst werden.

Der Prüfer erläutert etwaige Auffälligkeiten oder Mängel, die während der Begehung festgestellt wurden.

Es werden Maßnahmen besprochen, um diese Mängel zu beheben, und Fristen für deren Umsetzung festgelegt.

Gegebenenfalls wird ein Folgetermin für eine Nachkontrolle vereinbart.  

Zusammenarbeit mit der BG

Offenheit und Kooperationsbereitschaft: Zeigen Sie sich offen für die Hinweise und Empfehlungen des Prüfers. Eine kooperative Haltung fördert ein konstruktives Gesprächsklima.

Begleitung durch verantwortliche Personen: Es empfiehlt sich, die Betriebsbegehung durch verantwortliche Personen wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder Sicherheitsbeauftragte begleiten zu lassen. Diese können gezielt Auskünfte geben und eventuelle Fragen direkt beantworten.

Dokumentation: Führen Sie während der Begehung Notizen über besprochene Punkte und vereinbarte Maßnahmen. Diese Dokumentation ist wichtig für die Nachverfolgung und Umsetzung der besprochenen Punkte. 

Eine gut vorbereitete und strukturierte Betriebsbegehung bietet nicht nur die Möglichkeit, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb kontinuierlich zu verbessern.

Nachbereitung & Maßnahmenumsetzung

Nach einer Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft (BG) ist eine strukturierte und zeitnahe Nachbereitung entscheidend, um festgestellte Mängel zu beheben und die Arbeitssicherheit nachhaltig zu verbessern.

1. Protokoll auswerten, Verantwortlichkeiten und Fristen definieren

Prüfbericht analysieren: Sichten Sie das von der BG übergebene Mängelprotokoll sorgfältig und kategorisieren Sie die festgestellten Mängel nach Dringlichkeit.

Verantwortlichkeiten festlegen: Bestimmen Sie für jeden Mangel eine verantwortliche Person oder Abteilung, die für die Umsetzung der Korrekturmaßnahme zuständig ist.

Fristen setzen: Legen Sie realistische, verbindliche Fristen für die Umsetzung der Maßnahmen fest. Diese sollten im Einklang mit den Vorgaben der BG stehen.

2. Maßnahmen umsetzen, Umsetzung dokumentieren

Maßnahmen ergreifen: Setzen Sie die festgelegten Korrekturmaßnahmen um, wobei die festgelegten Fristen einzuhalten sind.

Dokumentation: Halten Sie die durchgeführten Maßnahmen schriftlich fest, einschließlich der Verantwortlichen, Fristen und durchgeführten Arbeiten. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber der BG und für interne Zwecke.

Nachweise bereithalten: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, wie z. B. Prüfberichte, Rechnungen oder Bestätigungen von durchgeführten Arbeiten, auf. 

3. Nachkontrolle durch BG erwarten

Vorbereitung auf Nachkontrolle: Seien Sie darauf vorbereitet, dass die BG nach Ablauf der Fristen eine Nachkontrolle durchführt, um die Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen. 

Zugang gewähren: Ermöglichen Sie den Prüfern der BG den Zugang zu den relevanten Bereichen und Unterlagen.

Kooperative Haltung: Zeigen Sie sich kooperativ und transparent, um eine positive Zusammenarbeit zu fördern.

4. Optional: Internes Protokoll und regelmäßiges Monitoring etablieren

Internes Protokoll führen: Erstellen Sie ein internes Protokoll, in dem alle festgestellten Mängel, ergriffenen Maßnahmen und deren Status dokumentiert werden.

Regelmäßige Überprüfungen: Führen Sie regelmäßige interne Audits und Begehungen durch, um die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zu überprüfen und kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten.

Monitoring-System etablieren: Implementieren Sie ein Monitoring-System, das es ermöglicht, den Fortschritt der Maßnahmenumsetzung in Echtzeit zu verfolgen und bei Bedarf zeitnah Anpassungen vorzunehmen.

Eine sorgfältige Nachbereitung und konsequente Umsetzung der Maßnahmen tragen nicht nur zur Erfüllung der Anforderungen der BG bei, sondern verbessern auch nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Tipps & bewährte Verfahren

Eine effektive Vorbereitung auf die BG-Prüfung geht über die bloße Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinaus. Sie fördert eine nachhaltige Sicherheitskultur und minimiert Haftungsrisiken. Die folgenden bewährten Verfahren unterstützen Sie dabei:

1. Frühzeitig BG-technische Fachkraft einbinden (Sifa / Betriebsarzt)

Die enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und dem Betriebsarzt ist essenziell. Gemäß der DGUV Vorschrift 2 sollten diese Experten bereits bei der Gefährdungsbeurteilung, der Planung von Schulungen und der Umsetzung von Schutzmaßnahmen eingebunden werden. 

2. Interne Audits etablieren

Regelmäßige interne Audits helfen, Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und kontinuierliche Verbesserungen umzusetzen. Ein strukturierter Ablauf umfasst die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Nachbereitung der Audits. 

3. „Maßnahmenhierarchie“ nutzen (technisch → organisatorisch → persönlich)

Das TOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Zuerst technische Maßnahmen, dann organisatorische und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen. Diese Hierarchie hilft, die effektivsten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu priorisieren. 

4. Prüfbucheinträge vollständig führen (§14 BetrSichV)

Gemäß §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen zu dokumentieren. Die Einträge sollten Datum, Prüfer, Prüfergebnisse und ggf. durchgeführte Maßnahmen umfassen. 

5. Checklisten & Schulungsroutine implementieren

Standardisierte Checklisten erleichtern die Durchführung von Begehungen und Audits. Eine regelmäßige Schulungsroutine stellt sicher, dass alle Mitarbeiter über aktuelle Sicherheitsvorschriften informiert sind und ihre Aufgaben im Arbeitsschutz kennen. 

Durch die Umsetzung dieser bewährten Verfahren schaffen Sie nicht nur die Voraussetzungen für eine erfolgreiche BG-Prüfung, sondern fördern auch eine nachhaltige Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen.

Fazit

Eine Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft (BG) ist keine Bedrohung, sondern eine wertvolle Chance zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen. Mit einer strukturierten und frühzeitigen Vorbereitung können Sie nicht nur die Anforderungen der BG erfüllen, sondern auch langfristig von einem sichereren Arbeitsumfeld profitieren. 

Eine gründliche Vorbereitung spart Zeit, minimiert Risiken und verbessert die Qualität des Arbeitsschutzes. Durch die Implementierung klarer Prozesse, die regelmäßige Schulung des Teams und die sorgfältige Dokumentation schaffen Sie eine solide Grundlage für eine erfolgreiche BG-Prüfung.

Mit einem klaren Plan, vollständiger Dokumentation und offener Kommunikation im Team verläuft die Prüfung reibungslos und trägt dazu bei, das Sicherheitsniveau in Ihrem Betrieb nachhaltig zu erhöhen.

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