Staplerfahrer richtig unterweisen: So gelingt die jährliche Sicherheitsunterweisung

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer ist weit mehr als eine lästige Pflicht – sie ist ein essenzieller Baustein für ein sicheres, effizientes und rechtskonformes Arbeiten in Ihrem Betrieb. Eine regelmäßige Wiederholung festigt nicht nur vorhandene Kenntnisse, sondern weckt auch ein sensibleres Bewusstsein für potenzielle Gefahren im Lageralltag.

Die jährliche Auffrischung ist gesetzlich verpflichtend: Ohne sie verliert selbst ein gültiger Staplerschein seine praktische Bedeutung. Durch die Unterweisung werden nicht nur Sicherheitsvorschriften wiederholt, sondern das Verhalten im Alltag auffrischen: dies reduziert Unfallrisiken deutlich. So dient sie unmittelbar dem Schutz von Mitarbeitenden, Transportgütern und der Betriebseinrichtung.

• Rechtliche Grundlagen (DGUV 1, DGUV 68, ArbSchG § 12, BetrSichV)

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Vorschriften:

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, regelmäßige Unterweisungen durchzuführen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 12 BetrSichV) schreibt Unterweisungen bei Einsatz von Arbeitsmitteln – wie Gabelstaplern – vor.

Die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) § 4 konkretisiert die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation der Unterweisung.

Spezifisch für Flurförderzeuge gilt die DGUV Vorschrift 68, die alle relevanten Sicherheitsanforderungen und Unterweisthemen für Staplerfahrer beinhaltet.

• Im Fokus: Unfallvermeidung, Bewusstsein schärfen, Effizienz steigern

Im Zentrum der Unterweisung stehen drei Ziele:

1. Unfallvermeidung – Durch gezieltes Training sicherheitskritischer Situationen lassen sich die häufigsten Unfallursachen deutlich reduzieren.

2. Bewusstsein schärfen – Wiederholte Schulungen sensibilisieren Fahrer für Risiken wie Kippgefahr, schlechte Sicht oder gefährliche Fahrbedingungen.

3. Effizienzsteigerung – Gut geschulte Fahrer beherrschen Lade- und Stapeltechnik sicherer, schneller und präziser – das erhöht auch die Produktivität und reduziert Schäden.

Wer muss unterwiesen werden?

• Alle Personen mit Staplerschein – inkl. Teilzeit‑, Aushilfe‑ und Leihkräfte

Jede Person, die einen Gabelstapler oder ein Flurförderzeug bedient, benötigt einen gültigen Staplerschein und muss jährlich an der Sicherheitsunterweisung teilnehmen – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit tätig ist oder nur gelegentlich im Betrieb arbeitet. Das betrifft also auch Teilzeitkräfte, Aushilfen, Saisonarbeiter und Leiharbeiter.

Insbesondere bei Leih- oder Zeitarbeitnehmern liegt die Verantwortung zur Unterweisung beim Entleiher: Der Arbeitgeber vor Ort muss sowohl Erst‑ als auch jährliche Unterweisungen sicherstellen.

• Auch indirekt beteiligte: z. B. Wartungspersonal, Lagerhelfer

Nicht nur die Fahrenden selbst sind unterweisungspflichtig – alle, die mit Flurförderzeugen in Berührung kommen oder sich in deren Einsatzbereich aufhalten, sind genauso zu informieren und zu schulen. Dazu zählen Wartungskräfte, Lagerhelfer, Service-Techniker, Praktikanten und Monteure .

Dies entspricht der Pflicht des Arbeitgebers, alle Beschäftigten – auch Gelegenheitskräfte – “ausreichend und angemessen” über sicherheitsrelevante Aspekte zu unterweisen.

• Jugendliche: halbjährliche Unterweisung erforderlich

Jugendliche unter 18 Jahren müssen noch häufiger geschult werden – hier schreibt die Gesetzgebung eine Unterweisung mindestens alle sechs Monate vor . Die halbjährliche Frequenz stellt sicher, dass junge Mitarbeiter regelmäßig an neue Gefährdungen und Verhaltensregeln erinnert werden.

Wann ist die Unterweisung fällig?

• Neues Personal oder Umstellung auf neue Staplertypen/Prozesse

Die jährliche Unterweisung ist nicht nur zeitlich begrenzt, sondern auch anlassbezogen erforderlich. Immer wenn neue Mitarbeiter das Staplerfahren aufnehmen, muss sofort eine Erstunterweisung erfolgen. Ebenso, wenn sich Arbeitsmittel oder Arbeitsprozesse ändern – etwa bei der Einführung neuer Staplermodelle, Anbaugeräte oder veränderten Lagerabläufen – ist eine zusätzliche Unterweisung notwendig.

Damit stellen Sie sicher, dass alle relevanten Gefährdungen und bedienerspezifischen Veränderungen rechtzeitig und umfassend bekanntgemacht werden.

• Mindestens einmal jährlich, nach Unfällen oder Auffälligkeiten

Unabhängig von besonderen Vorkommnissen gilt: Jede Person, die einen Stapler bedient, muss mindestens einmal im Kalenderjahr unterwiesen werden, spätestens bis zu einem Jahr nach der letzten Schulung – andernfalls verliert sie die Befähigung zum Fahren. Zusätzlich ist bei Auffälligkeiten wie Unfällen, Beinaheunfällen oder ungeklärtem Fehlverhalten eine anlassbezogene Nachunterweisung verpflichtend. Solche kurzen, themenspezifischen Einheiten (“Refresher”) stärken das Sicherheitsbewusstsein und beugen Wiederholungen vor.

• Besonderheit: Jugendliche Beschäftigte – alle 6 Monate

Für jugendliche Fahrer unter 18 Jahren gilt unmittelbar das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29 JArbSchG): Diese müssen mindestens halbjährlich unterwiesen werden, also alle sechs Monate.

Dies reflektiert die erhöhte Fürsorgepflicht, da jüngere, oft unerfahrende Beschäftigte ein anderes Risikoprofil aufweisen.

Inhalte der Unterweisung

Eine effektive Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer gliedert sich in zwei zentrale Bausteine: Theorie und Praxis – beide unentbehrlich für ein umfassendes Sicherheitskonzept.

Theoretischer Teil

• Gesetzliche Vorschriften und UVV-Arbeitsschutz

Hier werden die relevanten gesetzlichen Grundlagen vermittelt, insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 68, DGUV‐Grundsatz 308‐001 sowie allgemeine Regelungen aus ArbSchG und BetrSichV. Fahrer erfahren, welche Pflichten sie haben, welche Sicherheitsstandards gelten und warum Dokumentation wichtig ist.

• Tragfähigkeit, Lastschwerpunkt, Schwerpunktdiagramm

Ein zentrales Thema: Die Fahrzeugstabilität hängt entscheidend vom richtigen Lastschwerpunkt ab. Staplerfahrer lernen, wie sie Diagramme lesen und dadurch Kippunfälle vermeiden.

• Gerätekunde (Lenkung, Hubmast, Anbaugeräte)

Es folgt eine detaillierte Einführung in Technik und Funktion: Lenkung, Bremsen, Hubmast, verschiedene Anbaugeräte sowie Bedienungshinweise für Verbrennungs- und Elektrostapler. So erkennen Bediener technische Besonderheiten und Besonderheiten für den Betrieb.

• Verhalten bei Notfällen, Unfällen, Erste Hilfe, Brandbekämpfung

Notfallmanagement ist elementar: Verhalten bei Unfällen, schnelle Hilfeleistung, Evakuierung sowie der Einsatz von Feuerlöschern werden besprochen.

Praktischer Teil

• Sicht- und Funktionskontrolle (Reifen, Bremsen, Hydraulik)

Tägliche Checks am Gerät werden geübt und praktisch demonstriert. Fahrer lernen, wie sie Schäden frühzeitig erkennen und dokumentieren, z. B. an Reifen, Hydraulikschläuchen, Beleuchtung.

• Fahr- und Manövrierübungen (enge Gänge, Rückwärtsfahrt)

Fahrdynamik und Manövrierfähigkeit stehen im Fokus. Praktische Übungen in engen Gängen, beim Rückwärtsfahren und Rangieren vermitteln Präzision und Sicherheit im täglichen Betrieb.

• Umgang mit Lasten, Ladungssicherung, Schwerpunktverlagerung

Das korrekte Aufnehmen, Sichern und Absetzen von Lasten gehört zur Praxis. Fahrer lernen, wie sich Schwerpunktverlagerungen auswirken und welche Sicherungsmaßnahmen Pflicht sind.

• Notfall- und Evakuierungsübungen (z. B. Feuerlöscher)

Konkrete Übungen zur Handhabung von Feuerlöschern und zur Evakuierung im Ernstfall werden geprobt – direkt am Gerät und vor Ort.

Fazit

Die Kombination aus fundierter Theorie und praxisnaher Schulung gewährleistet, dass Staplerfahrer nicht nur wissen was zu tun ist, sondern es auch sicher beherrschen. So entsteht ein tragfähiges Fundament für Unfallvermeidung, Geräteschutz und effiziente Arbeitsabläufe.

Durchführung & Didaktik

Damit die Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer nachhaltig wirkt, ist eine gelungene Kombination aus methodischem Vorgehen und gezieltem Einsatz von Medien und Interaktion entscheidend.

• Kombination: theoretische Unterweisung + Praxis direkt am Arbeitsplatz

Die Vermittlung theoretischer Inhalte sollte stets um eine praxisnahe Demonstration vor Ort ergänzt werden – idealerweise direkt am Stapler. So wird Wissen sofort anwendbar und die Gefahrenerkennung im realen Umfeld gefördert. Kombinierte Formate (mündlich am Gerät plus digital oder klassisch im Schulungsraum) führen zu besserem Verständnis und unmittelbar umsetzbaren Verhaltensweisen.

• Durchführung durch Vorgesetzte, Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsarzt

Zuständig für die Unterweisung ist laut ArbSchG § 13 der Arbeitgeber. Er kann schriftlich geeignete Personen wie Vorarbeiter, Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsärzte beauftragen. Zwar muss der Unterweisende nicht selbst Staplerschein besitzen – entscheidend sind aber einschlägige Kenntnisse der Arbeitsmittel und der betrieblichen Abläufe. Gemeinsam mit Fachkräften lässt sich eine professionelle, betriebsspezifische Schulung etablieren.

• Einsatz von Medien: Präsentationen, Videos, Handouts, Quiz

Multimediale Inhalte steigern die Aufmerksamkeit und das Verständnis: Lehrfilme zu Unfallsituationen, Bilder, handliche Merkblätter oder kleine Quizfragen sorgen für Abwechslung und helfen, Inhalte nachhaltig zu verankern.

• Interaktive Methoden: Erfahrungsaustausch, Unfallberichte, Gruppenübungen

Partizipative Methoden aktivieren Fahrer:

Erfahrungsaustausch im Team fördert das Bewusstsein für alltägliche Risiken.

Unfallberichte regen zur Reflexion und Diskussion an.

Gruppenübungen wie Fallanalysen oder Planspiele legen den Fokus auf Prävention und gemeinsames Lernen.

Fazit – Warum die Didaktik zählt

Eine motivierende und abwechslungsreiche Unterweisung:

stärkt das Bewusstsein für Gefahren

festigt theoretische Kenntnisse durch unmittelbare Anwendung

fördert den Erfahrungsaustausch und stärkt die Sicherheitskultur im Team

So gelingt eine Unterweisung, die nicht nur Pflicht erfüllt, sondern aktiv zur Vermeidung von Unfällen und zur Effizienzsteigerung beiträgt.

Dokumentation & Nachweis

Eine lückenlose und ordnungsgemäße Dokumentation der Sicherheitsunterweisung ist unerlässlich, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und im Ernstfall rechtliche Sicherheit zu haben.

• Schriftlicher Nachweis: Teilnehmerliste, Datum, Inhalte, Unterschriften

Jede Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden – dazu gehören:

Name der teilnehmenden Fahrer:innen

Datum (ggf. mit Beginn und Ende)

Inhalte der Schulung

Unterschriften von Unterweisendem und allen Teilnehmenden    

Diese Dokumentation dient nicht nur als formaler Nachweis, sondern signalisiert auch die persönliche Verantwortung aller Beteiligten.

• Aufbewahrungspflicht: mindestens 2 Jahre (ggf. im Staplerschein)

Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren – das ist in DGUV-Information 211‑005 sowie laut WEKA klar definiert.

So stellen Sie sicher, dass bei Betriebsprüfungen, Unfällen oder rechtlichen Auseinandersetzungen die Unterweisungen nachweisbar vorhanden sind.

• Schriftliche Beauftragung nach Unterweisung per Staplerführerschein

Laut DGUV Vorschrift 68 und Grundsatz 308‑001 muss die schriftliche Beauftragung eines Fahrers für bestimmte Flurförderzeuge erfolgen – idealerweise direkt nach der Unterweisung.

Diese Beauftragung enthält Informationen zu Gerätetypen, Einsatzbereich, Name und Datum und muss vom Fahrer und dem Arbeitgeber unterschrieben werden. Oft wird dies durch den Staplerschein ergänzt oder im Ausweis dokumentiert.

Fazit

Schriftlich dokumentieren: Pflichtangaben wie Teilnehmer, Datum, Inhalte, Unterschriften

Aufbewahren: mindestens zwei Jahre – zur rechtlichen Absicherung

Beauftragung: schriftlich erteilen und nach Unterweisung direkt unterschreiben lassen

So sorgen Sie dafür, dass Ihr Betrieb vollständig rechtskonform aufgestellt ist, Mitarbeitende sicher arbeiten können und im Ernstfall keine Unterweisungslücken offenbleiben.

Nutzen & Vorteile

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer bringt Ihrem Betrieb vielfältige Vorteile – weit über die reine Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinaus:

• Reduzierung von Unfällen, Personenschäden & Sachschäden

Gut geschulte Fahrer verursachen deutlich weniger Arbeitsunfälle und Fahrfehler. Studien zeigen, dass umfassende Schulungen Unfälle, bei denen Stapler umkippen oder Kollisionen passieren, deutlich reduzieren können. Weniger Schäden bedeuten weniger ausfallende Mitarbeiter, weniger Produktionsunterbrechungen und niedrigere Kosten für Reparaturen.

• Rechtssicherheit für Arbeitgeber durch Einhaltung der DGUV-Voraussetzungen

Mit regelmäßigen Unterweisungen erfüllen Sie die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 und 68 sowie ArbSchG und BetrSichV. Dadurch sichern Sie sich gegen Bußgelder, Haftungsrisiken und mögliche Versicherungskürzungen ab.

• Verbesserung der Fahrtechnik und Effizienz

Geschulte Fahrer arbeiten schneller, genauer und sicherer – das entspannt den Materialfluss und steigert die Produktivität. Sie bewegen Lasten effizient, nutzen Gänge optimal und verringern Durchlaufzeiten – und das alles, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen.

• Stärkung der Sicherheitskultur, Motivation & Verantwortungsbewusstsein

Unterweisungen fördern das Vertrauen der Mitarbeitenden in ihre Arbeitssicherheit. Studien belegen, dass Unternehmen mit strukturierter Ausbildung ein höheres Engagement der Belegschaft, weniger Fluktuation und verbesserte Zusammenarbeit verzeichnen. Zudem stärkt die Präsenz von Führungskräften bei Schulungen die Sicherheitskultur und sendet ein deutliches Signal an das Team: Sicherheit hat oberste Priorität.

Mit diesen Vorteilen gewinnt Ihre Sicherheitsunterweisung an Wert – sowohl für das Wohl Ihrer Mitarbeitenden als auch für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.

Tipps für effektive Umsetzung

Damit Ihre jährliche Sicherheitsunterweisung für staplerfahrende Mitarbeitende nicht zur Routine wird, sondern nachhaltig wirkt, helfen gezielte Maßnahmen in vier Bereichen:

1. Maßgeschneiderte Inhalte

Passen Sie Schulungsinhalte konkret an Ihren Betrieb an – Staplerarten, Lagerlayout, Förderprozesse.

Beziehen Sie betriebsspezifische Gefährdungen ein: enge Gänge, Anbaugeräte, Fußgängerverkehr.

Nutzen Sie DGUV-Modulordner (z. B. DGUV-Grundsatz 308-001), um passgenaue Bausteine einzubauen.

2. Abwechslung statt Routine

Variieren Sie die Methoden, um Aufmerksamkeit und Lernklima zu fördern:

Nutzen Sie Videos, Bilder oder Fallbeispiele, um Gefährdungssituationen greifbar zu machen.

Ergänzen Sie klassische Theorie durch Quiz oder interaktive Übungen – das steigert Motivation und Verständnis.

3. Führungskräfte einbinden – Signalwirkung & Kultur

Laden Sie Vorgesetzte oder den Betriebsleiter aktiv ein – ihre Präsenz signalisiert den hohen Stellenwert der Sicherheit.

Nutzen Sie Führungskräfte als Vorbilder – kurze Sicherheitsgespräche vor Ort unter deren Leitung fördern Verantwortungsbewusstsein im Team.

4. Regelmäßige Überprüfung & Aktualisierung

Prüfen Sie jährlich, ob Unterweisungspläne noch aktuell sind – unbedingt nach Neuerungen bei Prozessen, Geräten oder Zwischenfällen.

Ergänzen Sie Schulungen bei Bedarf, z. B. zu neuen Anbaugeräten oder geänderten Verkehrswegen – so vermeiden Sie Wissenserosion.

Warum sich der Aufwand lohnt

Diese gezielten Tipps sorgen dafür, dass Ihre Unterweisung nicht nur formal, sondern praxisnah und wirksam ist – mit messbaren Vorteilen:

verbessertem Risiko­bewusstsein

nachhaltiger Lernmotivation

größerem Sicherheitsengagement und

weniger Unfällen oder Beinahe-Vorfällen

Fazit

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist eine zentrale Maßnahme zur Unfallprävention, Effizienzsteigerung und Förderung einer positiven Sicherheitskultur im Unternehmen.

Zusammenfassung der Schlüsselpunkte:

Gesetzliche Verpflichtung: Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, § 4 der DGUV Vorschrift 1 und § 12 der Betriebssicherheitsverordnung ist die jährliche Unterweisung für Flurförderzeuge verpflichtend.  

Kombination aus Theorie & Praxis: Eine ausgewogene Mischung aus theoretischen Kenntnissen und praktischen Übungen gewährleistet ein tiefes Verständnis und sicheres Handeln im Arbeitsalltag.

Individuelle Anpassung: Die Inhalte sollten spezifisch auf die betrieblichen Gegebenheiten, eingesetzten Staplertypen und Arbeitsprozesse abgestimmt sein, um maximale Relevanz und Wirksamkeit zu erzielen.

Gründliche Dokumentation: Eine sorgfältige Aufzeichnung der Unterweisung, einschließlich Teilnehmerlisten, Datum, behandelten Themen und Unterschriften, ist unerlässlich für die Nachweisführung und rechtliche Absicherung.

Langfristige Vorteile:

Erhöhte Sicherheit: Regelmäßige Schulungen reduzieren das Unfallrisiko und tragen zu einem sicheren Arbeitsumfeld bei.

Rechtssicherheit: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben schützt vor rechtlichen Konsequenzen und Haftungsrisiken.

Effizienzsteigerung: Gut geschulte Mitarbeiter arbeiten sicherer und effizienter, was zu einer Optimierung der Betriebsabläufe führt.

Positive Unternehmenskultur: Eine starke Sicherheitskultur fördert das Verantwortungsbewusstsein und die Motivation der Mitarbeiter.

Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil eines erfolgreichen und sicheren Unternehmensmanagements.

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