Gabelverlängerungen sicher nutzen: Was ist erlaubt und was nicht?

Gabelverlängerungen sind ein effizientes Zubehör, das die Reichweite und Flexibilität von Gabelstaplern entscheidend erhöht. Mit ihnen lassen sich sperrige oder überlange Lasten transportieren. Sie ermöglichen schnelle, kostengünstige Umrüstungen ohne kompletten Austausch der Gabeln und sparen dabei Zeit und Geld im Vergleich zu festen Gabelzinken.

Der Einsatz von Gabelverlängerungen bringt klare Vorteile: höhere Effizienz, bessere Nutzung der Staplerflotte und deutlich gesteigerte Produktivität in Lager, Industrie und Landwirtschaft. Dennoch bergen sie auch Gefahren: Die veränderte Lastverteilung kann die Stabilität beeinträchtigen, die maximale Tragfähigkeit reduziert sich und die Sicht des Fahrers kann eingeschränkt sein. Ohne sorgfältige Befestigung, regelmäßige Inspektionen und passende Schulung steigt das Risiko von Unfällen – von Verrutschen der Last bis hin zum Umkippen des Staplers.

Rechtliche Grundlagen und Normen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) & Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Grundlage für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Es verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert diese Anforderungen für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln, einschließlich Flurförderzeugen und deren Anbaugeräten. Sie schreibt vor, dass Arbeitsmittel nur dann bereitgestellt und genutzt werden dürfen, wenn sie sicher sind und die Benutzer entsprechend unterwiesen wurden.  

DGUV Vorschrift 68 – Nur zugelassene und geprüfte Anbaugeräte erlaubt

Die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ regelt den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen, einschließlich der Verwendung von Anbaugeräten wie Gabelverlängerungen. Sie schreibt vor, dass Anbaugeräte nur verwendet werden dürfen, wenn sie für den jeweiligen Flurförderzeugtyp zugelassen und geprüft sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Tragfähigkeit des Anbaugerätes und die Tragfähigkeit des Flurförderzeuges nicht überschritten werden.  

DIN EN 1757-3 / ISO 13284 – Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung & Mindestauflage

Die Norm DIN EN 1757-3 legt Anforderungen an die Sicherheit von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand fest. Sie enthält unter anderem Vorgaben zur Kennzeichnung von Anbaugeräten, zur Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen und zur Mindestauflagefläche von Gabelverlängerungen. Die ISO 13284 ergänzt diese Normen und definiert spezifische Anforderungen an die Konstruktion und Prüfung von Gabelverlängerungen. Beispielsweise muss die Länge der Gabelverlängerung so gewählt werden, dass sie die Gabelzinke des Staplers zu mindestens 60 % unterstützt, um eine sichere Lastaufnahme zu gewährleisten.  

Was ist erlaubt?

Maximale Verlängerungs-Länge

Die Länge der Gabelverlängerung darf nicht mehr als 40 % über die Länge der Original-Gabelzinken hinausgehen. Das bedeutet, dass mindestens 60 % der Verlängerung auf den Gabelzinken des Staplers aufliegen müssen. Beispielsweise ergibt sich bei einer Original-Gabelzinkenlänge von 1.200 mm eine maximale Verlängerungslänge von 2.000 mm (1.200 mm / 0,6 = 2.000 mm).  

Kennzeichnung & Tragfähigkeit

Jede Gabelverlängerung muss deutlich sichtbar folgende Informationen tragen:

Herstellername oder -logo

Seriennummer

Tragfähigkeit (in kg oder t)

Baujahr

Diese Kennzeichnungen sind wichtig, um die Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Verlängerung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Tragfähigkeit nicht überschritten wird. 

Was ist verboten?

Open-Extensions, die die Lastverlagerung nicht sichern – verboten

Open-Extensions, also offene Gabelverlängerungen ohne seitliche Sicherung, sind nicht zulässig da sich durch sie das das Risiko des Abrutschens oder Umkippens erhöht. Dies widerspricht den Sicherheitsanforderungen gemäß der DGUV Vorschrift 68 und den Herstellerangaben. 

Eigenmächtige Modifikationen ohne Herstellerfreigabe

Jegliche Veränderungen an Gabelverlängerungen ohne ausdrückliche Genehmigung des Herstellers sind verboten. Solche Modifikationen können die Betriebssicherheit gefährden und führen zum Verlust der Betriebserlaubnis.

Sicherheits-Tipps und Best Practices

Tragfähigkeit beachten: Lastverlagerung reduziert Traglast

Die Tragfähigkeit eines Gabelstaplers verringert sich mit zunehmender Lastverlagerung. Gabelverlängerungen erhöhen die Reichweite, jedoch nicht die Tragkraft. Eine unsachgemäße Lastverlagerung kann die Stabilität des Staplers beeinträchtigen und das Risiko von Unfällen erhöhen.  

Last gleichmäßig verteilen und so nah wie möglich am Mast positionieren

Um die Stabilität zu gewährleisten, sollte die Last gleichmäßig auf beiden Gabelzinken verteilt und so nah wie möglich am Mast positioniert werden. Dies reduziert das Risiko des Kippens und verbessert die Manövrierfähigkeit.  

Reduzierte Geschwindigkeit & langsames Manövrieren, besonders in Ecken

Eine reduzierte Geschwindigkeit ist besonders in engen Kurven und bei unübersichtlichen Bereichen wichtig. Langsame und kontrollierte Bewegungen verhindern das Umkippen des Staplers und ermöglichen eine bessere Reaktion auf unerwartete Hindernisse.   

Schulung & Verantwortlichkeiten

Pflicht zur Schulung des Fahrpersonals im Umgang mit Gabelverlängerungen

Nach § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 dürfen nur Personen Gabelstapler bedienen, die entsprechend ausgebildet und geprüft sind. Dazu gehört sowohl ein theoretischer als auch ein praktischer Teil gemäß DGUV Grundsatz 308‑001 mit einem Abschlussnachweis. Diese Schulung umfasst auch den Umgang mit Anbaugeräten wie Gabelverlängerungen, inklusive Sicherheitstipps und korrektem Einsatz.

Regelmäßige Unterweisung gemäß BetrSichV/DGUV

Zusätzlich zur Erstausbildung ist mindestens einmal jährlich eine Auffrischung durchzuführen. Diese Unterweisung wird gemäß ArbSchG § 12, BetrSichV und DGUV-Vorschrift 1 vorgeschrieben, um Fahrpersonal über aktuelle Gefahren, sichere Nutzung und spezifische Gerätefunktionen zu informieren. Die Unterweisung kann durch interne fachkundige Personen oder externe Anbieter erfolgen.

Verantwortliche Personen: Betreiber, Sicherheitsfachkraft

Unternehmen: Verantwortlich für Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilung, Schulung und Unterweisung gemäß BetrSichV. Sie müssen sicherstellen, dass ausschließlich sachkundige und beauftragte Personen Stapler nutzen.

Sicherheitsfachkraft (Sifa): Unterstützt das Unternehmen bei Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen und Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, und es besteht regelmäßiger Betreuungsbedarf, je nach Unternehmensgröße.

Fazit

Gabelverlängerungen sind ein wertvolles Werkzeug, um die Reichweite eines Staplers zu erhöhen – vorausgesetzt, sie werden regelkonform eingesetzt. Achten Sie darauf, dass die Verlängerungen sauber aufliegen (mindestens 60 %) und korrekt gekennzeichnet sind. Es dürfen ausschließlich geprüfte Anbaugeräte verwendet werden – regelmäßige Inspektionen und geschultes Fahrpersonal sind unerlässlich. So bleiben Sie sicher und gesetzeskonform im Betrieb.

Setzen Sie von Anfang an auf geprüfte, normkonforme Gabelverlängerungen mit entsprechender Herstellerfreigabe und CE-Kennzeichnung. Kombinieren Sie diese mit einer umfassenden Schulung Ihres Fahrpersonals im korrekten Umgang – von der Montage über die richtige Gewichtsverteilung bis hin zur sicheren Fahrt. Von Eigenbauten oder improvisierten Lösungen ohne Zulassung raten wir dringend ab – sie gefährden die Sicherheit. Mit geprüften Geräten und gut geschultem Personal arbeiten Sie sicher, effizient und regelkonform in die Zukunft.

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